Gültigkeit

  • Vergebene Initialpassworte sind durch den Nutzer bei der ersten Anmeldung in ein selbst gewähltes Passwort zu ändern.
  • Nutzer-Passworte haben eine Gültigkeit von 180 Tagen und sind innerhalb dieser Frist selbstständig zu ändern.
  • Wenn der Nutzer das Passwort nach Ablauf der festgelegten Frist nicht ändert, hat er sich persönlich (nicht telefonisch!) im SCC zu melden. Das neue Passwort muss sich vom alten unterscheiden.
 

Zuletzt geändert: 13.02.2009
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