Zugriffsrechte [Autorisierung] (M 2.41)

(Siehe auch Abschnitt Zugriffsrechte (M 1.13))

Bei der Vergabe bzw. Änderung der Zugriffsrechte für die einzelnen Benutzer sind die in den Bereichen geltenden Regelungen zu beachten.

Zugriffsrechte sind restriktiv zu vergeben. Für Benutzer mit besonderen Rechten, insbesondere für Administratorkennungen, ist eine Zugangsbegrenzung auf die notwendigen Rechner (i.d.R. sind es der betreffende Server und die Arbeitsplatz-PCs) zu begrenzen. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit die Zugangserlaubnis auf bestimmte Zeiten begrenzt werden kann. Beispielsweise könnte der Zugang zu wichtigen Systemen für die Anwender auf die üblichen Arbeitszeiten eingeschränkt werden.

Im organisatorischen Ablauf muss zuverlässig verankert sein, dass das zuständige IT-Personal über die notwendige Änderung der Berechtigungen eines Anwenders, z. B. in Folge von Änderungen seiner Aufgaben, rechtzeitig informiert wird, um die Berechtigungsänderungen im System abzubilden.

Die Festlegung und Veränderung von Zugriffsrechten ist vom jeweils Verantwortlichen zu veranlassen und zu dokumentieren.

 

Zuletzt geändert: 04.10.2007
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