Zentralisierung wichtiger Serviceleistungen (M 2.10)
Ein leistungsfähiger Nutzerservice, zentral gesteuerte Datensicherungsmaßnahmen, die Möglichkeit der Ablage von Daten auf zentrale File-Server sowie die Möglichkeit der Ausführung von Programmen auf Applikationsservern sind wesentliche Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen IT-Einsatz zur Unterstützung der täglichen Arbeitsprozesse. Die Softwareverteilung inkl. -installation und -inventarisierung sollte mit Unterstützung entsprechender Werkzeuge erfolgen. Malwareschutz und Firewall-Einsatz sind ebenfalls zu zentralisieren.
Beim Einsatz netzwerkweit operierender Installations- und Inventarisierungswerkzeuge sind besondere Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch zu ergreifen. Insbesondere müssen verbindliche Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Werkzeuge ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt werden. Dazu muss u. a. festgelegt sein, dass die Werkzeuge nur auf dafür bestimmten, besonders abgesicherten Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Der Personenkreis, der berechtigt ist, diese Werkzeuge zu nutzen, ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Anwender sind vor dem Einsatz solcher Werkzeuge zu informieren. Ihr Einsatz muss protokolliert und dokumentiert werden.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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