Vertretung (M 2.14)

Vertretungsregelungen haben den Sinn, für vorhersehbare (Urlaub, Dienstreise) und auch unvorhersehbare Fälle (Krankheit, Unfall, Kündigung) des Personalausfalls die Fortführung der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen.
Da dem Administrator hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der eingesetzten Hard- und Software eine Schlüsselrolle zukommt, muss auch bei seinem Ausfall die Weiterführung seiner Tätigkeiten gewährleistet sein. Hierzu müssen die benannten Vertreter über die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen verfügen, den aktuellen Stand der Systemkonfiguration kennen, sowie im Bedarfsfall sofort (aber auch erst dann) Zugriff auf die für die Administration benötigten Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsberechtigungen haben.
Die Übernahme von Aufgaben im Vertretungsfall setzt voraus, dass der Verfahrens- oder Projektstand hinreichend dokumentiert ist.
Die durch den Vertreter zu erledigenden Aufgaben und die ihm eingeräumten Kompetenzen müssen klar festgelegt sein.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite
Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.
- Kontakt |
- Detailsuche |
- Sitemap ||
deutsch | english

