Standards für technische Ausstattung (M 2.9)
Zur Erreichung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus für IT-Systeme sind Qualitätsstandards im Sinne dieses Konzepts von den zentralen Dienstleistern unter Maßgabe der vom Fachbeirat SCC definierten Strategien festzulegen.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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