Qualifizierung (M 2.15)

(Siehe auch Abschnitt Anwenderqualifizierung (M 1.1))
IT-Personal darf erst nach ausreichender Schulung mit IT-Verfahren arbeiten. Es muss sichergestellt sein, dass die ständige Fortbildung des IT-Personals in allen ihr Aufgabengebiet betreffenden Belangen erfolgt.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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