Protokollierung der Administrationstätigkeit (M 2.44)

Die Administratoren sind durch organisatorische Regelungen (Dienstanweisungen o.ä.) je nach Schutzbedarf des Verfahrens bzw. der zu verarbeitenden Daten zu verpflichten, die im Rahmen ihrer Aufgaben durchgeführten Tätigkeiten zu protokollieren.

 

Zuletzt geändert: 04.10.2007
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