Personenbezogene Kennungen (Authentisierung) (M 2.37)
(Siehe auch Abschnitt Personenbezogene Kennungen (M 1.11))
Redundanzen bei der Benutzerverwaltung sind zu vermeiden. Die Zuordnung von mehreren Kennungen zu einer Person innerhalb eines IT-Systems sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt sein, wie beispielsweise für Systemadministratoren. Die Einrichtung und Freigabe einer Benutzerkennung dürfen nur in einem geregelten Verfahren erfolgen. Die Einrichtung und Freigabe sind zu dokumentieren.
Zuletzt geändert: 04.10.2007
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