Malwareschutz (M 2.33)
(Siehe auch Abschnitt Malwareschutz (M 1.9))
Das IT-Personal hat im eigenen Verantwortungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die im Abschnitt (M 1.9) beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Sollte durch Nutzer der Verdacht des Malwarebefalls gemeldet werden, sind durch einen Administrator die betroffenen Systeme zu ermitteln, weitere Ausbreitung zu verhindern und die Systeme in einen betriebsbereiten Zustand zurückzuversetzen.
Nachdem alle Schadprogramme entfernt worden sind, müssen alle von diesem Rechner aus genutzten Zugangskennungen und Passwörter geändert werden, um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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