Grundsätze für den IT-Einsatz (M 2.1)
Beschaffung, Entwicklung und Einsatz von IT-Anwendungen und -Systemen erfolgt nach Maßgabe der für die Universität geltenden Regelungen. Zusätzlich sind Regelungen des Bundes und des Landes Thüringen zu beachten, die eine ordnungsgemäße IT-Organisation, Verfahrensplanung und -realisierung beschreiben, soweit diese für die Bauhaus-Universität Weimar und die Hochschule für Musik Franz Liszt verbindlich sind.
IT-Sicherheitsaspekte sind bereits zu Beginn eines Projektes (z. B. bei der Anschaffung neuer Software oder bei der Planung von Geschäftsprozessen) zu berücksichtigen. Gerade neue Techniken dürfen nicht unkritisch eingesetzt werden.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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