Gesicherte Stromversorgung und Überspannungsschutz (M 2.22)

Alle wichtigen IT-Systeme dürfen nur an eine ausreichend dimensionierte und gegen Überspannungen abgesicherte Stromversorgung angeschlossen werden. Die Stromversorgung ist wenn möglich redundant auszulegen. Eine entsprechende Versorgung ist in Zusammenarbeit mit dem Servicezentrum Liegenschaften herzustellen.
Überspannungsschutzeinrichtungen sollten periodisch und nach bekannten Ereignissen geprüft und ggf. ersetzt werden. Insbesondere bei Neugestaltung eines Schutzkonzeptes für Überspannung sind Auslegung und Funktionsweise bestehender USV (unterbrechungsfreier Stromversorgung) und NEA (Netzersatzanlage) zu berücksichtigen.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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