Gesamtverantwortung (M 2.2)
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der für den IT-Einsatz geltenden Regelungen tragen die einzelnen Bereichsleitungen (Dekanate, Leitungen) in den Fakultäten, Zentraleinrichtungen und -instituten und der Zentralen Universitätsverwaltung entsprechend den Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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