Brandschutz (M 2.24)

(Siehe auch Abschnitt Brandschutz (M 1.5)).
Insbesondere in Räumen mit wichtiger Informationstechnik, wie beispielsweise Serverräumen, sind die Brandlasten zu minimieren. Verbrauchsmaterial, leere Verpackungen und andere leicht entflammbare Materialen dürfen in diesen Räumen nicht gelagert werden. Die Türen zu diesen Räumen sollen brandhemmend ausgelegt sein.
Außerdem sind Brandmelder und Handfeuerlöscher (Brandklasse B mit Löschgas) vorzusehen. Die Feuerlöscher müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Feuerlöscher müssen so angebracht werden, dass sie im Brandfall leicht erreichbar sind.
Es sollte regelmäßig eine Brandschutzbegehung und gelegentlich eine Brandschutzübung stattfinden, bei der die Mitarbeiter auch in die Benutzung der Handfeuerlöscher einzuweisen sind.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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