Beschaffung, Softwareentwicklung (M 2.27)

Die Beschaffung von Soft- und Hardware ist mit dem zuständigen IT-Verantwortlichen abzustimmen. Dieser ist für die Einhaltung von Standards und Sicherheitsanforderungen verantwortlich.

Bei der Entwicklung von Software müssen vorher die fachlichen und technischen Anforderungen spezifiziert sein. Diese Arbeiten werden in enger Abstimmung mit den betroffenen Bereichen durchgeführt.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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