Ausfallsicherheit (M 2.35)

Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sind entsprechend der jeweiligen Anforderung zu ergreifen. IT-Systeme, die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs notwendig sind, müssen durch Ausweichlösungen (redundante Geräte-/ Komponentenauslegung oder Übernahme durch gleichartige Geräte mit leicht verminderter Leistung) oder Wartungsverträge mit kurzen Reaktionszeiten hinreichend verfügbar gehalten werden.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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