Abmelden und ausschalten (M 2.42)

(Siehe auch Abschnitt Abmelden und ausschalten (M 1.10))

Soweit es technisch möglich ist, sind zentral administrierte IT-Systeme so zu konfigurieren, dass die Maßnahmen im Abschnitt Abmelden und ausschalten (M 1.10), umgesetzt werden und durch den Benutzer nicht ohne weiteres deaktiviert werden können.

 

Zuletzt geändert: 04.10.2007
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