Zugriffsrechte (M 1.13)

Der Benutzer wird vom zuständigen IT-Personal nur mit den Zugriffsrechten auf IT-Anwendungen, Teilanwendungen oder Daten ausgestattet, die für seine Aufgabenwahrnehmung notwendig sind ("Need-to-know-Prinzip"). Die Zugriffsrechte werden in der Regel durch die Rechteverwaltung des IT-Systems umgesetzt.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite

Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.