Kontrollierter Softwareeinsatz (M 1.7)
Auf Rechnersystemen der Bauhaus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik Franz Liszt darf nur Software aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen, installiert und genutzt werden, die von der zuständigen Stelle dafür freigegeben wurde. Das eigenmächtige Einspielen, insbesondere auch das Herunterladen von Software aus dem Internet oder das Starten von per E-Mail erhaltener Software, ist nur gestattet, wenn eine Genehmigung der zuständigen Stelle vorliegt oder ein Bereich eine pauschale Freigabe für Teilbereiche festgelegt hat. In diesem Fall gelten alle Regelungen für IT-Personal entsprechend.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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