Gebrauch von Passwörtern (M 1.12)

Die geltenden Festlegungen unter:
http://www.uni-weimar.de/cms/?id=passwort sind einzuhalten, insbesondere bei der Wahl eines Passwortes.

Der Benutzer hat sein Passwort geheim zu halten.
Idealerweise sollte das Passwort nicht notiert werden. Das Passwort sollte allenfalls für die Hinterlegung schriftlich fixiert werden, wobei es in diesem Fall in einem verschlossenen Umschlag sicher aufbewahrt werden muss. Wird es darüber hinaus aufgeschrieben, ist das Passwort zumindest so sicher wie eine Scheckkarte oder ein Geldschein aufzubewahren

Zentral vergebene Passwörter müssen umgehend durch individuelle Passwörter ersetzt werden. Das Passwort muss, gemäß der geltenden Festlegungen, regelmäßig gewechselt werden.

Erhält ein Benutzer beim Anmelden mit seinem Passwort keinen Zugriff auf das System, besteht die Gefahr, dass sein Passwort durch Ausprobieren ermittelt werden sollte, um illegal Zugang zum System zu erhalten. Solche Vorfälle sind dem zuständigen Vorgesetzten und dem IT-Personal zu melden. (Siehe M 1.3)

Vergisst ein Benutzer sein Passwort oder hat er den Verdacht, dass eine unautorisierte Person das Passwort kennt hat er beim zuständigen Administrator bzw. der Benutzerverwaltung das Zurücksetzen zu veranlassen.

 

Zuletzt geändert: 13.02.2009
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