Einhaltung einschlägiger Regelungen und Ordnungen (M 1.2)

Die Benutzer sollten die einschlägigen internen Regelungen und Ordnungen für die Benutzung der Informationstechnik kennen, insbesondere die Ordnung für die Nutzung der IV-Infrastruktur der Bauhaus-Universität Weimar und haben diese einzuhalten.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite

Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.