Abmelden und ausschalten (M 1.10)
Bei längerer Abwesenheit muss sich der Benutzer aus den laufenden Anwendungen und dem Betriebssystem abmelden. Ist absehbar, dass nur eine kurze Unterbrechung der Arbeit erforderlich ist, kann an Stelle des Abmeldens auch die manuelle Aktivierung der Bildschirmsperre erfolgen, die nur durch eine erfolgreiche Benutzerauthentifizierung, also z. B. eine Passwortabfrage, deaktiviert werden kann. Zusätzlich ist sollte die Bildschirmsperre nach einem vorgegebenen Inaktivitäts-Zeitraum von 10 Minuten automatisch gestartet werden.
Grundsätzlich sind die Systeme nach der Abmeldung auszuschalten, es sei denn, betriebliche Anforderungen sprechen dagegen.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite
Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.
- Kontakt |
- Detailsuche |
- Sitemap ||
deutsch | english

