1. Begriffsdefinitionen
IT (= Informationstechnik)
Gesamtheit der technischen Mittel zur Erhebung, Erfassung, Aufbereitung, Nutzung, Speicherung, Übermittlung, programmgesteuerten Verarbeitung, internen Darstellung, Ausgabe und Wiedergewinnung von Daten.
IT-Verfahren
Gesamtheit von IT-gestützten Arbeitsabläufen und –prozessen, die eine arbeitsorganisatorisch abgeschlossene Einheit bilden.
IT-Sicherheitsprozess
Geplantes und organisiertes Vorgehen zur Durchsetzung und Aufrechterhaltung des angestrebten IT-Sicherheitsniveaus.
IT-Anwender (Benutzer, Nutzer, User)
Natürliche Person, die als Angehöriger oder Gast der Weimarer Hochschulen berechtigt IT verwendet.
IT-Personal (IT-Betreuer, Systemadministratoren)
Natürliche Person, die administrativen Aufgaben im laufenden IT-Betrieb wahrnimmt. Sie ist zuständig für Einrichtung, Betrieb, Überwachung und Wartung eines IT-Systems bzw. sie nimmt Benutzeranfragen zu Problemen rund um die IT-Ausstattung entgegen und bearbeitet sie.
IT-Verantwortlicher
Natürliche Person, die in Abstimmung mit der Bereichsleitung über die IT- Richtlinienkompetenz in ihrem Bereich verfügt und den IT-Einsatz einer Organisationseinheit der Bauhaus-Universität bzw. der Hochschule für Musik FRANZ LISZT koordiniert und plant, sowie die hochschulweit geltenden IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzt.
Bereichsleitung (Dekane, Abteilungsleiter, Leiter)
Leitung einer Organisationseinheit der Bauhaus-Universität Weimar bzw. der Hochschule für Musik Franz Liszt die die Verantwortung für den IT-Einsatz in ihrem Aufgabenbereich trägt. Sie benennt IT-Verantwortliche, die in ihrem Auftrag und mit ihrem Einverständnis den IT-Einsatz koordiniert und plant und darüber hinaus die hochschulweit geltenden IT-Sicherheitsnahmen umsetzt. Die Bereichsleitung ist zuständig für alle bereichsinternen IT-Planungen und für den laufenden internen IT-Betrieb. In diesem Rahmen ist die Bereichsleitung auch verantwortlich für die Umsetzung hochschulweiter IT-Richtlinien.
Verfahrensverantwortlicher
Der IT-Verfahrensverantwortliche trägt die Gesamtverantwortung für ein oder mehrere spezielle IT-Verfahren und ist für den korrekten Ablauf verantwortlich. Er ist der Besitzer der im Verfahren verarbeiteten Daten und bestimmt den Schutzbedarf seines/ seiner Verfahren.
Zuletzt geändert: 26.01.2009
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