Universitätsrat der Bauhaus-Universität Weimar

Aufgaben

Der Universitätsrat gemäß § 32 Thüringer Hochschulgesetz trägt an der Bauhaus-Universität Weimar die Bezeichnung Universitätsrat. Er gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Bauhaus-Universität und zur Schwerpunktsetzung in Forschung, Lehre und künstlerisch-gestalterischer Entwicklung. Darüber hinaus gehören zu seinen Aufgaben die Wahl des Rektors und des Kanzlers, die Bestätigung der Grundordnung, der Struktur- und Entwicklungspläne und der Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie die Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium und zu Entscheidungen des Rektorates zur Errichtung, Übernahme, Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Zuletzt geändert: 15.02.2012
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite

Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.