Personalrat

Der Personalrat an der Bauhaus-Universität Weimar vertritt auf der Grundlage des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) die Rechte der Arbeitnehmer und Beamten an der Bauhaus-Universität Weimar, ausgenommen u. a. Professoren, Hochschuldozenten sowie gastweise oder nebenberuflich an der Bauhaus-Universität Weimar Tätige. Er besteht aus 11 Mitgliedern, die sich paritätisch aus den genannten zwei Beschäftigtengruppen zusammensetzen und alle vier Jahre – zuletzt 2010 – von diesen gewählt werden.

Zu den Aufgaben des Personalrates gehören:

  • Mitbestimmung, Mitwirkung, Überwachung oder Anhörung bei Maßnahmen der Dienststelle, die die Beschäftigten betreffen, z. B. Einstellungen, Kündigungen, Eingruppierungen sowie Regelungen über Arbeitsbedingungen, die Ordnung in der Dienststelle und das Verhalten der Beschäftigten,
  • Beratung der Beschäftigten in allen dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten.

Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie mit der Gleichstellungsbeauftragten der Universität zusammen.

 

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Zuletzt geändert: 03.09.2010
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