Gleichstellungsbeirat
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Herstellung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit von Frau und Mann an der Universität hin.
Sie macht Vorschläge für Richtlinien bzw. Programme zur Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und arbeitet an der Fortschreibung dieser Richtlinien mit. Bei der Durchsetzung achtet sie insbesondere darauf, dass für Frauen und Männer entsprechend ihrer Qualifikation und bei Beachtung ihrer sozialen Besonderheiten gleiche Entwicklungsmöglichkeiten gewährleistet werden.
Zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten wird der Beirat für Gleichstellungsfragen gebildet. Diesem Beirat gehören die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und zentralen Einrichtungen sowie zwei Gleichstellungsbeauftragte der Studentenschaft an. Auf Vorschlag des Gleichstellungsbeirates wählt der Senat die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin aus dem Kreis der hauptamtlichen Professor/innen und akademischen Mitarbeiter/innen für die Dauer von drei Jahren.
Zuletzt geändert: 17.11.2010
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