Gasthörerschaft
Als Gasthörer können im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten Bewerber zugelassen werden, die ihr Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen oder erweitern wollen.
Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen unterstützt das jeweils aktuelle Vorlesungsverzeichnis.
Die ausgewählten Lehrveranstaltungen sind auf einem Anmeldeantrag vom Antragsteller zu vermerken. Die Beantragung einer Gasthörerschaft erfolgt per Anmeldeantrag im Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung.
Entsprechend des im Semester vorhandenen Lehrangebotes der Universität kann der Teilnehmer nach Ausstellen des Gasthörerscheines (Ausweises) die von ihm beantragten Lehrveranstaltungen besuchen, jedoch darf er keine Prüfungen ablegen.
Der Gasthörer wird nicht immatrikuliert.
In künstlerischen/gestalterischen Studiengängen (Gestaltung, Medien) ist die Teilnahme an Projekten nur bei bestandener Eignungsprüfung möglich.
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der beantragten Lehrveranstaltungen.
Sie beträgt lt. Allgemeiner Gebührenordnung der Bauhaus-Universität Weimar pro Semester:
bis zu 4 SWS | 30 € |
bis zu 6 SWS | 38 € |
bis zu 12 SWS | 46 € |
über 12 SWS | 61 € |
Der Gasthörer kann eine Bescheinigung über die Teilnahme an den besuchten Lehrveranstaltungen erhalten.
Zuletzt geändert: 14.07.2009
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