Gasthörerschaft

Als Gasthörer kann man sich im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten anmelden, wenn man sich für die Lehrangebote an der Bauhaus-Universität Weimar interessiert und sein Wissen auf einzelnen Gebieten auffrischen oder erweitern möchte.

Gasthörer können alle Interessierten ohne Altersbeschränkung werden. Ehemalig im Seniorenstudium eingeschriebene Interessierte haben ab WS 2010/11 die Möglichkeit, ins Gasthörerstudium zu wechseln.

Bereits an einer anderen Hochschule (im In- oder Ausland) immatrikulierte Studierende können sich gebührenfrei als Zweithörer an unserer Universität anmelden.

Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen unterstützt das jeweils aktuelle online-Vorlesungsverzeichnis unter http://www.uni-weimar.de/vorlesungsverzeichnis.

Die Beantragung einer Gasthörerschaft erfolgt per Antrag im Dezernat Studium und Lehre.  Auf diesem Antrag sind auch die ausgewählten Lehrveranstaltungen zu vermerken.

Für die Teilnahme an Vorlesungen bedarf es keiner Zustimmung durch den Lehrenden. Bei Interesse an Seminaren, Fachkursen oder Projekten ist auf dem Antrag durch den Gasthörer vorab die Zustimmung des Lehrenden einzuholen.

Entsprechend des im Semester vorhandenen Lehrangebotes der Universität kann der Teilnehmer nach Ausstellen des Gasthörerscheines (Ausweises) die von ihm beantragten Lehrveranstaltungen besuchen, jedoch darf er keine  Prüfungen ablegen.

Der Gasthörer wird nicht immatrikuliert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Brigitte Höser (Tel.: 03643-58 23 53).

Bei Interesse an Sport- oder Sprachkursen der Bauhaus-Universität Weimar sowie an Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen müssen Sie sich dort gesondert informieren und anmelden.

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der beantragten Lehrveranstaltungen.
Sie beträgt lt. Allgemeiner Gebührenordnung der Bauhaus-Universität Weimar pro Semester:

bis zu   4 SWS

 30 €

bis zu   6 SWS

 38 €

bis zu 12 SWS

 46 €

über   12 SWS

 61 €

 

Zuletzt geändert: 17.11.2011
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