Bafög
Das Bafög ist zur einen Hälfte Zuschuß und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen müssen Studenten 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Um Bafög zu beantragen darf man nicht älter als 30 Jahre sein. Bei Masterstudiengängen gilt die neue Altershöchstgrenze von 35 Jahren. Wird der Antrag bewilligt, bekommt der Studierende je nach Einkommen der Eltern bis zu 670 Euro im Monat. Nebenverdienste wirken sich unter Umständen auf das Bafög aus.
Das Studentenwerk hilft beim Ausfüllen der Bafög-Anträge. Anträge und Informationen gibts auf www.das-neue-bafoeg.de.
Bafögamt Weimar
Ob du förderungsberechtigt bist, errechnet sich über dein Einkommen und das Einkommen deiner Eltern.
Spätestens zum Studienanfang, am besten aber schon davor, sollte man den entprechenden Antrag ausgefüllt und abgegeben haben, da eine rückwirkende Zahlung nicht vorgesehen ist. Man sollte die Zeit nicht unterschätzen, die man zum Ausfüllen benötigt, da auch die Eltern noch ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssen. Die Bearbeitung durch das Amt dauert auch nochmal eine gewisse Zeit. Man kann aber in dringenden Fällen auch einen Vorschuss beantragen. Der Antrag gilt bei Bewilligung immer nur ein Jahr. Dann muss ein Antrag auf Weiterförderung gestellt werden.
Deine Ansprechpartner findest du auf den Seiten des Studentenwerks Thüringen.
Amt für Ausbildungsförderung
Marienstraße 15a
0 36 43/58 15 60
Stipendien
Stipendien sind nach Bafög, Job und Studienkredit eine weitere Möglichkeit sein Studium zu finanzieren. Stipendien werden von Parteien, Kirchen, staatlichen Stellen oder privaten Stiftungen vergeben. Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden.
Stipendien der Bauhaus-Universität Weimar:
- Bauhaus-Stipendium
- Stipendien des Vereins zur Förderung von Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar
Studienkredite
Studienkredite machen nur Sinn, wenn dadurch ein Teil des Studiums finanziert wird oder ein Betrag zum Aufstocken benötigt wird. Eine komplette Finanzierung ist oftmals zu teuer.
Finanzierung durch die Eltern
Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern die Erstausbildung zu finanzieren. Das gilt bis zum Ende der Regelstudienzeit. Wie viel gezahlt wird, hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle.
Kindergeld und Steuerfreibeträge
Kindergeld gibts vom Staat bis zum Ende des 25. Lebensjahres.
Für die ersten zwei Kinder: 184 Euro im Monat
Für das dritte 190 Euro und für alle weiteren 215 Euro
ACHTUNG: Höhe der Einkünfte während des Studiums. Sonst verfällt der Kindergeldanspruch. Die Grenze liegt für das Steuerjahr 2010 bei 8004 Euro im Jahr. Studierende können von ihrem Lohn die Werbungskostenpauschale von 920 Euro abziehen und ihre Sozialabgaben. Die Kindergeldkasse bezieht auch den 50-prozentigen Zuschussanteil der Bafög-Förderung mit ein. Wird die Höchstgrenze von 8004 Euro überschritten, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Dann fallen auch alle sonstigen steuerlichen Vergünstigungen weg.
Zuletzt geändert: 05.04.2012
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