Bologna-Prozess

Im Sommer 1999 vereinbarten die europäischen Bildungsminister in Bologna, bis zum Jahr 2010 eine europaweit gültige und international kompatible zweistufige Struktur von Studienabschlüssen (Bachelor und Master) einzuführen und damit einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Der Bologna-Prozess hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen zu stärken und die Mobilität zwischen den Bildungseinrichtungen und Bildungsgängen entscheidend zu fördern. Die Einführung einer gestuften Studienstruktur wird begleitet durch die Modularisierung der Studienangebote und ein Leistungspunktesystem (auf der Grundlage des European Credit Transfer and Accumulation System / ECTS) sowie durch Qualitätssicherungsmaßnahmen (Akkreditierung aller neuen Studiengänge).
Im Zuge des Bologna-Prozesses werden nicht nur die bisherigen Studienstrukturen, sondern auch die Studieninhalte optimiert. Diese grundlegende Reform der Hochschulausbildung bietet daher gute Chancen, einerseits einige der seit vielen Jahren bekannten Probleme anzugehen, andererseits aktive Standortpolitik zu betreiben. Konsequente Zulassungskriterien, deutliche Praxisbezüge, eine klare Kompetenzorientierung und eine verbesserte Studierbarkeit wirken – wie dies Erfahrungen anderer europäischer Länder zeigen – studienzeitbegrenzend und führen zu höheren Absolventenquoten. Innovative, d.h. international und interdisziplinär ausgerichtete Studiengänge platzieren sich überdies als Leuchttürme ihrer Hochschule im nationalen und internationalen Wettbewerb.

Weiterführende Informationen

An dieser Stelle wird darauf verzichtet, eine neue Linksammlung zu etablieren. Sie werden hier auf die aktuelle und umfassende Linkliste zur Studienstrukturreform des Institutes für Hochschulforschung Wittenberg e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg weitergeleitet. Es wäre schön, Sie nach dem virtuellen Ausflug hier wieder zu sehen.

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Zuletzt geändert: 08.07.2008
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