Aufgaben

Beratung chronisch kranker und behinderter Studierender

Falls Sie

  • blind oder sehbehindert
  • gehörlos oder hörbehindert
  • chronisch krank
  • körperbehindert oder

durch eine andere Behinderung im Studium beeinträchtigt sind, dann wenden Sie sich an unsere Arbeitsgruppe. Wir stehen bei behinderungsspezifischen Fragen wie z. B.

  • Studienfinanzierung
  • Hilfsmittelversorgung
  • Nachteilsausgleich bei Prüfungen,

die sich im Zusammenhang mit der Studienwahl, der Aufnahme und der Durchführunq Ihres Studiums stellen, zur Verfügung.

Erreichtes und Ziele

In den vergangenen Jahren wurden die meisten Hörsäle und Seminarräume so umgestaltet, dass sie barrierefrei zu erreichen sind. Bei den geplanten Neu- und Umbauten wird insbesondere auf eine behindertengerechte Gestaltung geachtet, um die Studienbedingungen für behinderte Studenten noch weiter zu verbessern. In Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk wird auch der behindertengerechte Aus- und Umbau der Studentenwohnheime vorangebracht.

Bildverweis

Unter Verwendung einer Plakatgestaltung von Andreas Braunert, Fachschule für Werbung und Gestaltung Berlin. - In: Architektur der DDR, 30 (1981) 9, Titelseite

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Zuletzt geändert: 03.04.2008
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