Rückmeldung

Die Rückmeldung für das Sommersemester 2012 hat begonnen!

Die Rückmeldung gilt als pünktlich vollzogen, wenn Sie bis zum 26.02.2012 (Zahlungseingang beim Studierendenbüro!) den Semesterbeitrag in Höhe von 128,70 €  überwiesen oder einen Urlaubsantrag abgegeben haben.

Die Rückmeldephase endet am 26.02.2012 (Zahlungseingang).

Empfänger Landeshauptkasse Thüringen, Kto.–Nr.: 3001111313, BLZ: 82050000, Landesbank Hessen-Thüringen, für internationale Überweisungen: BIC: HELA DE FF
IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an. Beispiel: 012345, Mustermann, Claudia

 

Online-Studienbescheinigungsdruck
Studienbescheinigungen des aktuellen Semesters können Sie sich online von jedem beliebigen Computer in beliebiger Anzahl ausdrucken. Sie müssen dazu lediglich rückgemeldet oder beurlaubt sein und sich in das BISON-Portal (http://www.uni-weimar.de/bisonportal), in welchem sich auch das Online-Veranstaltungsverzeichnis befindet, mit Ihrem aktuellem Passwort einloggen. Auch Adressänderungen können auf diese Art vorgenommen werden.

Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung

Studierende, die einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung für Langzeitstudiengebühren erhalten werden bzw. bereits erhalten haben, müssen zusätzlich 500,- € an die

Landeshauptkasse Thüringen
Kto.–Nr.: 3001111313
BLZ: 82050000, Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck: Ihre Matrikel-Nr., Name, Vorname

Beispiel: 012345, Mustermann, Claudia

überweisen.

Anträge auf Erlass bzw. Teilerlass sind innerhalb der Rückmeldefrist beim Dezernat Studium und Lehre, Studentenamt, 99421 Weimar zu stellen.

Die Zahlung der Langzeitgebühren muss i.d.R. innerhalb der Rückmeldfrist erfolgen, sonst ist keine Rückmeldung zum nächsten Semester möglich! Ausnahmen sind in Einzelabsprache mit Frau Thieme zu klären.

Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen, weiterführende Erläuterungen und entsprechende Antragsformulare finden Sie unter http://www.uni-weimar.de/cms/Langzeitstudiengebuehren.3746.0.html


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Terminüberschreitungen

Versäumen Sie die Frist der Einzahlung zur Rückmeldung bzw. Beurlaubung (Zahlungseingang spätestens am 26. Februar 2012), müssen Sie mit einer Exmatrikulation rechnen. Eine nachträgliche Rückmeldung/Beurlaubung ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Wird der Grund für eine Verspätung anerkannt, ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20,- € an die

Landeshauptkasse Thüringen
Kto.–Nr.: 3001111313
BLZ: 82050000, Landesbank Hessen-Thüringen

unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens zu entrichten.

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Öffnungszeiten des Dezernates Studium und Lehre (Geschwister-Scholl-Straße 15)

Öffnungszeiten des Foyers im Campus.Office:

Montag bis Donnerstag, 10 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 14 Uhr

Telefonisch ist das Dezernat Studium und Lehre über die Service-Rufnummer 03643-582323 zu erreichen:  

Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr 

Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

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Gültigkeitsverlängerung der thoska

Die Gültigkeitsverlängerung kann am Selbstbedienungsterminal in der Mensa am Park, Marienstraße 15, oder im Foyer des Campus.Office erfolgen, nachdem der Semesterbeitrag in Höhe von 128,70 € (und ggfs. die Langzeitstudiengebühr) überwiesen wurde.

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Semestertermine

Sommersemester 2012

Semester                      01.04.2012 – 30.09.2012

Vorlesungen                 02.04.2012 – 13.07.2012

Prüfungen                    15.07.2012 – 27.07.2012

Wintersemester 2011/2012

Semester                      01.10.2011 – 31.03.2012

Vorlesungen                 10.10.2011 – 03.02.2012

Prüfungen                     06.02.2012 – 17.02.2012

Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Aushänge an den Fakultäten!

 

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Beurlaubung

Anträge auf Beurlaubung werden innerhalb der Rückmeldephase (02.01.-26.02.2012) entgegengenommen. Möchten Sie eine Rückmeldung in eine Beurlaubung (oder umgekehrt) umwandeln, ist dies nur innerhalb von 4 Wochen nach Semesterbeginn möglich!

Bitte beachten Sie: Bei Urlaubsanträgen, die erst nach Ablauf der Rückmeldefrist eingereicht werden, ohne dass man sich zuvor zurückgemeldet hat, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro fällig!

Urlaubsanträge erhalten Sie im Studierendenbüro oder auf unseren Internetseiten zum Herunterladen.

Sollten Sie das Semesterticket nicht nutzen wollen, müssen Sie keinen Semesterbeitrag überweisen. In diesem Fall gilt das Einreichen des Urlaubsantrags als Rückmeldung zum nächsten Semester. Benötigen Sie das Semesterticket auch während Ihres Urlaubssemesters,  dann überweisen Sie bitte im Zeitraum der Rückmeldung den Semesterbeitrag in Höhe von 128,70 Euro.

Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können nur beim Studentenwerk Thüringen eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der Beitragssatzung des Studentenwerks, Rückzahlungen nach Semesterbeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anträge auf Rückerstattung müssen persönlich in der Infotake Weimar (Mensa am Park) gestellt werden.

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Zuletzt geändert: 20.01.2012
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