Gasthörer
Als Gasthörer können im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten Bewerber zugelassen werden, die ihr Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen oder erweitern wollen.
Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen unterstützt das jeweils aktuelle Vorlesungsverzeichnis. Die ausgewählten Lehrveranstaltungen sind auf einem Anmeldeantrag vom Antragsteller zu vermerken. Die Beantragung einer Gasthörerschaft erfolgt per Anmeldeantrag im Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung.
Entsprechend des im Semester vorhanden Lehrangebotes der Universität kann der Teilnehmer nach Ausstellen des Gasthörerscheines (Ausweises) die von ihm beantragten Lehrveranstaltungen besuchen, jedoch darf er keine Prüfungen ablegen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zustimmung des Dekans Voraussetzung für eine Zulassung, außerdem kann hier eine Zulassung nur im Hauptstudium und bei freien Studienplätzen verfolgen.
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der beantragen Lehrveranstaltungen. Sie beträgt laut Gebührenordnung der Bauhaus-Universität Weimar pro Semester
- bis zu 4 SWS 30 Euro
- bis zu 6 SWS 38 Euro
- bis zu 12 SWS 46 Euro
- über 12 SWS 61 Euro
Der Gasthörer kann eine Bescheinigung über die Teilnahme an der besuchten Lehrveranstaltung erhalten.
Zuletzt geändert: 07.04.2008
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