Vergabekommission für Stipendien

Der Vergabekommission für Stipendien ist identisch mit der Vergabekommission gemäß § 9 Abs. 2 der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung. Der Vergabekommission gehören als Mitglieder an:

  1. der Rektor oder dessen Stellvertreter als Vorsitzender

  2. die Gleichstellungsbeauftragte

  3. 2 - 4 Hochschullehrer (derzeit 3)

  4. 1 -2 akademische Mitarbeiter (derzeit 2)

  5. bei Stipendien der Graduiertenförderung: 1 -2 Graduierte, die durch die Thüringer Graduiertenförderung unterstützt werden (derzeit 1)

    bei allen anderen Stipendien: 1 Studierendenvertreter (derzeit 1)

Außer dem Vorsitzenden und der Gleichstellungsbeauftragten werden die Mitglieder vom Senat für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, ist für die restliche Amtszeit ein neues Mitglied zu wählen. Die Vergabekommission für Stipendien kann beratende Mitglieder (z.B. die jeweiligen Promotionsprogrammleiter) an den Sitzungen beteiligen.

Aufgabe und Verfahren

Die Vergabekommission hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums festzustellen und die Förderungshöhe sowie die Förderdauer festzulegen.

Beschlüsse werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Die Vergabekommission entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die Stipendienvergabe.

 

Zuletzt geändert: 16.05.2011
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