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    Anmeldeverfahren Masterprüfung Medienmanagement/MIK/CIIO

    Fristen und Termine im Überblick

    Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit erfolgt schriftlich und nach persönlicher Anmeldung beim Prüfungsamt. Folgende Fristen und Termine sind zu beachten:

     Sommersemester 
    2012

    Wintersemester
    2011/12

    Anmeldefrist
    (empirisch)

     23. Februar 2012
     bis 16 Uhr

    Anmeldefrist
    (nicht-empirisch)

     26. April 2012
     bis 16 Uhr

    27. Oktober 2011
    bis 16 Uhr

    Bearbeitungsbeginn
    (empirisch)

     24. Februar 2012

    Bearbeitungsbeginn
    (nicht-empirisch)

     27. April 2012

    1. November 2011

    Abgabetermin

     27. August 2011
     bis 16 Uhr

    1. März 2012
    bis 16 Uhr

    Verteidigung

     September 2012

    März 2012


    Anmeldung Master Medienmanagement
    Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera 
    Bauhausstraße 11, Raum 107

    Anmeldung Master MIK/CIIO
    Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Oehmichen
    Bauhausstraße 11, Raum 102

    Folgende Unterlagen sind einzureichen

    (1) Nachweise über die bestandenen Prüfungen im Umfang von 84 Leistungspunkten. Diese müssen bereits in BISON eingetragen sein. Die Leistungsnachweise des Studiums sind als Ausdruck des Notenspiegels vorzulegen. Wahlmodule werden vorab von der Fachstudienberatung anerkannt. 
    (2) Konzept der Masterarbeit mit Unterschrift des ersten betreuenden Professors    
    (3) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

    Hinweis: Die Nachweise für Medienökonomie I, Investition & Finanzierung sowie Internes & externes Rechnungswesen sind bei der Fachstudienberatung bis zur Verteidigung einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate bzw. bei empirischer Aufgabenstellung 6 Monate

    Abgabe der Masterarbeit

    Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera bzw. Frau Oehmichen
    Bauhausstraße 11, Raum 107 / Raum 102

    Form der Abgabe

    3 schriftliche Exemplare und 1 digitales Exemplar

    Besondere Hinweise

    Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsdauer um 2 Monate verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist. 
    Der Verlängerungsantrag ist bis spätestens 

    Sommersemester: 9. August 2012
    Wintersemester: 9. Februar 2012

    mit Unterschrift des Betreuers beim Prüfungsamt einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Masterarbeiten erst im Juli als auch im September 2012 bzw. 2013 verteidigt werden können.

    Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung.

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