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    Allgemeine Informationen zum Studiengang Medienkultur

    Wo finde ich allgemeine Informationen zum Studium, zum Bewerbungsverfahren, Zulassung etc.?

    Auf den folgenden Internetseiten erhalten Sie erste Informationen über den Studiengang Medienkultur (z.B. Studien- und Prüfungsordnung, Einschreibevoraussetzungen etc.).

    • Eine Beschreibung der Studienprogramme der Medienkultur finden sich hier.
    • Eine allgemeine Übersicht zum Bewerbungsverfahren für den B.A. Medienkultur sowie für den M.A. Kulturwissenschaftliche Medienforschung gibt es hier.
    • Die Studien- und Prüfungsordnungen der Medienkultur und Kulturwissenschaftlichen Medienforschung finden Sie hier.
    • Um etwas konkretere Informationen zu bekommen, können Sie außerdem unser aktuelles, aber auch ältere Vorlesungsverzeichnisse einsehen.
    • Außerdem haben die jeweiligen Professuren der Medienkultur eine eigene Website, auf der Forschungs- und Lehrschwerpunkte beschrieben sind.

    Inhalte Medienkultur

    Ist das Studium der Medienkultur eher für einen wissenschaftlichen Werdegang z.B. im Bereich der Forschung angelegt oder werden hier berufliche Qualifikationen für den allgemeinen Arbeitsmarkt erworben? Wie sehen hier die beruflichen Perspektiven aus? Liegt der Schwerpunkt eher auf der Analyse von Kultur oder auf der Anwendung, d.h. berufsfeldorientiert? Welchen Stellenwert hat die wirtschaftliche Komponente? Wird mehr Wert auf die Historie oder die gegenwärtige Kultur gelegt?

    Im Studiengang B.A. Medienkultur steht der Erwerb wissenschaftlicher Kenntnisse im Umgang mit Medien und Kultur, ihren Strukturen und Produkten im Vordergrund der Lehre. Die wissenschaftlichen Kenntnisse umfassen dabei diskursive, analytisch-kritische, historische, theoretische, organisatorische und praktische Kompetenzen, die für die Ausübung konzept- und wissensorientierter Berufe in den Medienbranchen und der Kulturarbeit erforderlich sind. Dies schließt die Befähigung zu einer angemessenen Medienbeherrschung mit ein. Selbständiges, kooperatives, verantwortliches und innovatives Handeln wird dabei besonders gefördert.
    Der praktische Umgang mit Medien ist ein Bestandteil des Curriculums des B.A. Medienkultur, aber kein Schwerpunkt. Wenn Ihr Interesse an der Gestaltung von und mit Medien sehr groß sein sollte, informieren Sie sich über den B.A. Studiengang Medienkunst / Mediengestaltung.

    Um einen besseren Eindruck der entsprechenden Inhalte der Lehre zu erhalten, schauen Sie sich einfach die inhaltlichen Beschreibungen beider Studiengänge an und prüfen Sie sorgfältig, welcher Studiengang Ihren Fähigkeiten, Neigungen und Interessen entspricht. Hilfreich kann dabei auch sein, die Internetseiten der einzelnen Professuren zu sichten, um sich ein Bild vom Profil der Lehre zu machen.
    Sie erhalten mit dem B.A. Medienkultur einen berufsqualifizierenden Abschluss.

    Bewerbungsverfahren

    Wie genau läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Zulassungsvoraussetzung für den B.A. Medienkultur ist die allgemeine Hochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Der B.A. Medienkultur ist zulassungsbeschränkt, er unterliegt einem örtlichen Auswahlverfahren. Die Bewerbungsfrist für den Bachelor Medienkultur ist der 15. Juli des laufenden Jahres. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

    Zulassungsvoraussetzung für den M.A. Kulturwissenschaftliche Medienforschung ist ein Abschluss Bachelor of Arts im Studiengang Medienkultur mit einer Gesamtnote besser als 2,5 oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als fachlich einschlägig anerkannter erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote besser als 2,5. Als fachlich einschlägig gelten insbesondere im Hauptfach belegte Studiengänge der Kulturwissenschaft, der Medienwissenschaft sowie andere Studiengänge mit Medienbezug nach Einzelfallprüfung.  Darüber hinaus müssen Sie ein Motivationsschreiben verfassen und Ihrer Bewerbung beifügen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung.

    Zulassungsbeschränkung im B.A. Medienkultur

    Was heißt "zulassungsbeschränkt" für den B.A. Studiengang Medienkultur? Wenn ich bereits an einer anderen Hochschule studiere bzw. eine Ausbildung absolviert habe, wie wirkt sich dieser Umstand auf meinen Abiturdurchschnitt aus?

    Der Bachelorstudiengang Medienkultur ist zulassungsbeschränkt mit einem örtlichen Auswahlverfahren. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach Abzug bestimmter Quoten (z.B. Härtefälle, Zweitstudium, Auslandsstudium) wie folgt vergeben:

    • 20% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
    • 60% nach dem Ergebnis eines örtlichen Auswahlverfahrens
    • 20% nach der Dauer der Zeit seit Erwerb der Qualifikation für den Studiengang (Wartesemester).

    Eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr, die Wehrdienstzeit etc. können als Wartesemester angerechnet werden. Ein vorheriges Studium jedoch nicht. Alle Informationen zur Bewerbung, Zulassung und zum Studium finden Sie auch noch einmal hier.

    Nach erfolgter Zulassung müssen Sie in der gesetzten Frist Ihren Studienplatz annehmen und sich immatrikulieren. Anderenfalls wird Ihr Studienplatz durch ein Nachrückverfahren an Bewerber der nachfolgenden Plätze der Rangliste vergeben. Sind zum 15. Oktober noch Plätze vorhanden, wird ein Losverfahren durchgeführt.

    Studiengang Medienkunst/Mediengestaltung

    Gibt es für den Studiengang Medienkunst/Mediengestaltung einen NC?

    Nein. Für die Aufnahme muss jedoch eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Semesterbeitrag

    Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

    Den jeweils gültigen Semesterbeitrag (setzt sich zusammen aus Beiträgen für das Studentenwerk Jena-Weimar, Bahnticket sowie Studierendenkonvent) können Sie unter diesem Link abrufen.

    Immatrikulation Doppel-/Parallelstudium

    Kann ich an der Bauhaus-Universität auch zwei Studiengänge gleichzeitig, d.h. parallel studieren (z.B. Medienkunst/Mediengestaltung und Medienkultur)?

    Ja, prinzipiell besteht die Möglichkeit, zwei Studiengänge parallel zu studieren (sog. Doppelstudium). In der Immatrikulationsordnung heißt es dazu im § 7 (Doppelstudium):

    "Die gleichzeitige Immatrikulation in einen weiteren Studiengang an der Bauhaus-Universität Weimar kann auf Antrag erfolgen. Die Regelungen des § 2 bleiben unberührt."

    Sollten Sie sich für ein Doppelstudium entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Sie nach dem Abschluss des ersten Studiengangs von dem Status "Doppelstudium" in den Status "Zweitstudium" wechseln und Studiengebühren anfallen können. Nähere Informationen finden Sie in dieser FAQ-Liste unter „Studiengebühren“ oder in der Gebührenordnung der Universität.

    Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass Sie jeden Studiengang ,für sich’ studieren müssen, d.h. Sie können sich eine erbrachte Leistung nicht (!) für beide Studiengänge anrechnen lassen.

    Studiengebühren

    Ab wann muss ich Studiengebühren zahlen? Und wie hoch sind die?

    Gemäß der Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) erlässt die Bauhaus-Universität erstmalig zum Wintersemester 2004/2005 Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitungen. „Studierende haben aufgrund des Überschreitens der Regelstudienzeit um einen bestimmten in § 107 a Abs. 1 bis 5 ThürHG festgelegten Zeitraum Gebühren in Höhe von 500,- € pro Semester zu entrichten, sofern nach Maßgabe von Absatz 2 die Gebührenerhebung auf Antrag nicht hinausgeschoben oder die Gebühr auf Antrag nicht ganz oder teilweise erlassen wurde.“ (Auszug aus der Allgemeinen Gebührenordnung der Bauhaus-Universität Weimar).
    Die Langzeitstudiengebühr ist nicht rückwirkend, d.h. wenn Sie z.B. im SS 2004 bereits LangzeitstudentIn waren, wird die Gebühr erst ab dem Wintersemester 2004/2005 veranlagt.

    Weitere Informationen über die Verfahrensweise, Fristen und Ausnahmeregelungen (z.B. Beurlaubung, BaföG-Bezug, Doppelstudium oder das „Hinausschieben der Gebührenpflicht aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern sowie Gremienarbeit“) und allgemeine Fragen zu den Langzeitstudiengebühren finden Sie hier.
    Darüber hinaus können Sie sich mit den Mitarbeitern des Campus.Office in der Geschwister-Scholl-Str. 15 in Verbindung setzen.

    Anrechnung von Leistungen vor dem Studium

    Ich habe bereits vor meinem Studium an der Bauhaus-Universität Weimar eine Berufsausbildung / ein Praktikum / Scheine an einer anderen Hochschule gemacht. Kann ich mir das nicht irgendwie anrechnen lassen?

    Die Anrechnung von absolvierten Berufsausbildungen, Praktika, Leistungsnachweisen anderer Universitäten etc. wird immer fallweise entschieden. Für die jeweilige Anrechnung müssen Sie daher einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss Medienkultur / Medienmanagement stellen.

    Studien-/Prüfungsordnung

    An welche Ordnung muss ich mich halten, wenn es im Laufe meines Studiums an der Bauhaus-Universität Weimar Veränderungen der Prüfungsordnungen gibt?

    Grundsätzlich gilt die Studien- und Prüfungsordnung, die zu Beginn Ihres Studiums vorlag. Bei einer Änderung der Ordnungen ist es möglich, dass Sie nach der Genehmigung eines schriftlichen Antrages an den Prüfungsausschuss Medienkultur / Medienmanagement, nach der aktuellen Version studieren. Eine Kombination von Bestimmungen aus der alten und der neuen Ordnung ist aber nicht möglich.

    Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier. Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten die Fachstudienberatung aufzusuchen.

    ECTS

    Was ist das?

    ECTS heißt European Credit Transfer and Accumulation System und regelt die Verteilung und Bewertung von Leistungen, die Sie im Studium zu bewältigen haben. Sie müssen in Ihrem Studium verschiedene Studien- und Projektmodule belegen, die zum Teil vorgeschrieben und zum Teil aus den Fachbereichen wählbar sind. Studien- und Projekmodule werden je nach Aufwand mit den sogenannten ECTS-Leistungspunkten versehen. Der Workload bezeichnet den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird. Als Grundlage dienen Zeitstunden, die im Semester je Modul zu bewältigen sind. Hierzu zählen neben dem Präsenzstudium auch Praktika, Exkursionen sowie sonstige Aufgaben des Selbststudiums. So hat zum Beispiel das im ersten Semester des Bachelor-Studiums verpflichtende "Einführungsmodul in die Medien- und Kulturtheorie" 12 Leistungspunkte, was umgerechnet 360 Zeitstunden entspricht. Insgesamt müssen im Bachelor Medienkultur 180 Leistungspunkte erreicht werden. Wie Sie Studien- und Projektmodule zusammenstellen müssen oder dürfen, können Sie der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.

    Weitere Informationen zum Bologna-Prozess, zur Modularisierung der Studienangebote, zu Leistunspunkten, zur Benotung im allgemeinen und zum Transfer von Credits, wenn Sie zum Beispiel eine Zeit im Ausland studieren möchten, finden Sie hier.

    Semesterapparate

    Wo finde ich Semesterapparate der Dozenten (Medienkultur)?

    In der Regel in der Steubenstraße 8, Limona (auf der Empore). Oder via Internet auf der Homepage der Uni-Bibliothek.

     

    Studienordnung Master-Studiengang Kulturwissenschaftliche Medienforschung

    Was muss ich alles belegen?

    Der Master-Studiengang Kulturwissenschaftliche Medienforschung sieht in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung vor, dass Sie in jedem Semester ein Projektmodul aus der Medien- oder Kulturwissenschaft sowie ein obligatorisches Studienmodul aus dem Lehrangebot des Masters belegen. Zu der Medienwissenschaft zählen dabei die Medienphilosophie, -soziologie, Geschichte und Theorie der Bildmedien usw.; die Kulturwissenschaft schließt ein: Geschichte und Theorie der künstlichen Welten, Geschichte und Theorie der Kulturtechniken, Europäische Medienkultur usw.

    Scheine

    Ich habe einen Leistungsnachweis erbracht. Wie und wo bekomme ich meinen Schein? Wann und wo muss ich meine erworbenen Scheine vorlegen?

    Im Dekanat der Fakultät Medien in der Bauhausstraße 11 erhalten Sie im Prüfungsamt (Raum 107) Ihre jeweiligen Leistungsnachweise. Alle Scheine des Grundstudiums (1. und 2. Semester) müssen Sie bis zum 5. Semester beim Prüfungsamt vorgelegt haben. Neuerdings werden die Scheine und Noten im Prüfungsverwaltungssystem Hispos abgelegt und können über das Bison Portal individuell aufgerufen werden.

    Pflichtmodule

    Ich bin im 3. Semester B.A. ,Medienkultur’. Kann ich im Fachstudium die Einführungsmodule und die Module „Medienökonomie I / II“ besuchen?

    Diese Veranstaltungen haben einen einführenden Charakter. Entsprechend werden Leistungsnachweise in diesen Modulen nur (!) für das Grundstudium ausgestellt. Sie können dort gern aus Interesse teilnehmen, jedoch keinen Leistungsnachweis für das Fachstudium erwerben!
    Ausnahme: Sie sind in einem höheren Semester, haben aber in Ihrem Grundstudium noch keinen Leistungsnachweis der Einführungsmodule bzw. Studienmodule „Einführung in die Medienökonomie“ erhalten. Dann müssen Sie dies selbstverständlich nachholen!

    Studienmodul nach Wahl

    Kann oder muss das „Studienmodul nach Wahl“ im B.A.-Grundstudium aus der Medienkultur stammen?

    Das „Studienmodul nach Wahl“ ist im Grundstudium zweimal vorgesehen. Sie belegen aber jeweils Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 LP aus dem Lehrangebot der gesamten Bauhaus-Universität oder benachbarter Thüringer Hochschulen und schließen diese mit einem benoteten Leistungsnachweis ab. Die besuchten Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 LP müssen aus demselben Semester stammen. Sprachkurse werden nicht angerechnet.

    Studienmodul Mediengestaltung/Medieninformatik

    Darf ich für das „Studienmodul Mediengestaltung/Medieninformatik“ z.B. einen Werkmodul mit 3 LP aus der Mediengestaltung mit einer Veranstaltung mit 3 LP aus der Medieninformatik kombinieren? Oder müssen für dieses Modul beide Veranstaltungen (zur Erlangung meiner 6 LP) entweder aus der Mediengestaltung oder der Medieninformatik stammen?

    Ja, man kann einen Werkmodul aus der Mediengestaltung mit einer Veranstaltung aus der Medieninformatik kombinieren. Sie müssen aber zusammen immer 6 LP ergeben!

    Wahlfreies Modul ("Wilde Module")

    Was genau ist ein „wildes Modul“ und wie oft kann ich es während des Studiums belegen?

    Ein "wildes Modul" ist eigentlich ein „Studienmodul nach Wahl“ und bedeutet, dass Sie maximal 2x im B.A.-Grundstudium Veranstaltungen aus dem gesamten Angebot der Bauhaus-Universität oder benachbarte Universitäten als "Studienmodul nach Wahl" zusammenstellen können. Voraussetzung ist, dass diese Veranstaltungen pro SM nach Wahl insgesamt 6 LP umfassen und in einem Semester belegt werden (siehe auch: Sprachkurse).

    BEDENKEN Sie bitte: Die Anzahl und Zusammenstellungsmöglichkeiten der "Studienmodule nach Wahl" variieren in den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen (siehe auch: Veränderung der SO/PO).

    Studienmodul nach Wahl und 'reguläre' Fach- / Studienmodule

    Kann ich statt einer selbständigen Kombination von Lehrveranstaltungen auch ein Studienmodul aus der MK oder ein weiteres Werkmodul aus der Medienkunst / Mediengestaltung belegen?

    Ja.

    Sprachkurse

    Immer wieder hört man von Studierenden, dass sie Sprachkurse belegen. Sind diese Sprachkurse fester Bestandteil des B.A. Medienkultur, d.h. muss ich auch so einen Sprachkurs im Laufe meines Studiums belegen?

    Nein. Sprachkurse können freiwillig, aber ausgiebig im Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar genutzt werden und sind zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes oder auch für das spätere Berufsleben außerordentlich sinnvoll.

    Auslandsstudium

    Werden mir Leistungen aus einem Auslandsstudium angerechnet?

    Sehr gern können Sie einen Auslandsaufenthalt in Ihr Studium integrieren (wir verfügen für diese Fälle über Kooperationen mit Partner-Universitäten). Die dort erbrachten Leistungen werden auf Antrag, je nach Inhalt und Umfang, dann auch bei uns angerechnet. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei Initiativbewerbungen für eine bestimmte Universität im Ausland, mit der noch kein Kooperationsvertrag besteht. Vorab wird ein Learning Agreement geschlossen.
    Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Counselling Officer.

    Grundstudium - Fachstudium - Master

    Kann ich mir Scheine aus dem B.A.-Grundstudium (hab ich „zu viel“ gemacht) für das Fachstudium anrechnen lassen?

    Ja – im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung.

    Im Vorlesungsverzeichnis gibt es kaum Veranstaltungen für den Studienabschnitt 2. Kann ich als Studierender im Fachstudium des B.A. ,Medienkultur’ trotzdem Seminare für den Studienabschnitt 1 besuchen und dort Leistungsnachweise erwerben, obwohl ich bereits im „Studienabschnitt 2“ bin?

    Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie Module aus dem Vorlesungsverzeichnis besuchen, die mit "Studienabschnitt 1" gekennzeichnet sind - sofern es sich dabei nicht um die Einführungsmodule oder Medienökonomie I oder II - Module handelt (siehe auch: Pflichtmodule). Diese müssen im Grundstudium besucht werden und sind ausschließlich für Studierende des 1. und 2. Semesters vorgesehen. Ob Sie allerdings einen Leistungsnachweis in den von Ihnen gewählten "Studienabschnitt 1"-Modulen erwerben können, hängt von den jeweiligen DozentInnen der Veranstaltung ab, d.h. halten Sie daher zu Begin der Veranstaltung Rücksprache mit den DozentInnen. Wenn der Lehrende zustimmt und damit einverstanden ist, dass Sie in seiner Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis erbringen können, sollte bei den Anforderungen bzw. der Bewertung jedoch zwischen Grund- und Fachstudium differenziert werden!

    Ich bin im B.A.-Fachstudium. Kann ich auch Seminare aus dem Masterprogramm wählen?

    Nein.

    Stundenplan B.A.-Fachstudium

    Gibt es nicht so etwas wie einen „Standard-Stundenplan“ für das Fachstudium?

    Nein – aber Sie sollten Ihre Prioritäten immer auf die Projektmodule legen, da diese Module die meiste Zeit in Anspruch nehmen. Demzufolge ist es auch empfehlenswert, nur ein Projektmodul pro Semester zu belegen! Um die Projekte herum können Sie dann die erforderlichen Studienmodule planen, wobei auch hier die Priorität auf den Pflichtmodulen und im zweiten Schritt auf den Wahlmodulen liegen sollte, da Sie diese dann etwas unabhängiger auswählen können. Außerdem sollten Sie sich Gedanken machen, wann Sie Ihr Praxismodul absolvieren möchten und ob dieses ein Praktikum sein soll (siehe auch „Praktikum“).

    Praktikum

    Ich möchte im B.A.-Studiengang MK im Rahmen des Praxismoduls ein Praktikum machen. Wie geht das?

    Alle Informationen und Regelungen über das Absolvieren eines Praktikums finden sich auf den Seiten der Fakultät Medien im Internet unter Service / Praktika.
    Um ein Praktikum absolvieren zu können, braucht man einen Praktikumplatz. Das Praktikum muss mindestens 12 Wochen (Vollzeit) dauern und sollte möglichst am Stück absolviert werden. Es kann aber auch in max. zwei Teilen gegliedert werden, wovon ein Teil mindestens 4 Wochen umfassen muss.
    Neben einem Praktikumplatz benötigt man einen Betreuer/in von der Fakultät Medien (alle Lehrenden des Studiengangs MK).
    Diesem Betreuer/in geben Sie bitte einen ausgefüllten Praktikumsbeleg und besprechen mit ihm die Betreuungsmodalitäten.
    Am Ende des Praktikums muss ein Praktikumbericht im Umfang von ca. zehn Seiten angefertigt werden (enthält Informationen über das Unternehmen, eine Beschreibung der Tätigkeit(en) sowie eine kritische, persönliche Bewertung des Praktikums und wenn möglich auch Arbeitsproben).
    Dieser Bericht wird von dem Betreuer/in benotet und geht in die Zeugnisendnote ein. Bewertet wird nicht die Qualität der Arbeitsergebnisse innerhalb des Praktikums, sondern die des Berichts (Präsentation/Gespräch). Aus diesem muss hervorgehen, wie sorgfältig Sie sich mit den Aufgaben, dem Unternehmen auseinandergesetzt haben. Die einzelnen Bewertungskriterien legt der Betreuer/in fest.

    Verbesserung der Note

    Ich habe ein Studien-/Projektmodul belegt, bin aber mit der Note, die ich gemacht habe, nicht zufrieden. Kann ich jetzt ein anderes Studienmodul wählen und mir dieses dann statt des Moduls mit der schlechten Note anrechnen lassen – vorausgesetzt, ich habe eine bessere Note erzielt?

    Ja. Nicht möglich ist die Wiederholung des selben Studien-/Projektmoduls zur Verbesserung der Note. Nur nicht-bestandene Leistungen können wiederholt werden (siehe Prüfungsordnung).

    Nicht-Bestanden

    Ich bin in einem Teil eines „Studienmoduls nach Wahl“ durchgefallen. Ist nun automatisch das ganze Modul nicht bestanden oder wird dieser Teil mit der Note 5,0 (nicht-bestanden) verrechnet?

    Wenn Sie bei einem selbst zusammengestellten („wahlfreien Modul“) eine Teilleistung nicht bestanden haben, können Sie natürlich einfach eine andere Leistung mit anrechnen lassen und die nicht bestandene Teilleistung ignorieren. Genauer geregelt finden Sie diesen Punkt in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, unter der Sie studieren.
    Was das Nicht-Bestehen aller anderen Module betrifft, so gilt laut Studien- und Prüfungsordnung ein Modul nur dann als bestanden, wenn alle Teilleistungen erfolgreich erbracht wurden (das heißt mind. 4,0). Das Prozedere, wie die Leistungen definiert sind, wird in der Regel am Anfang jeder Lehrveranstaltungen geklärt bzw. muss von den Studierenden in Absprache mit den jeweiligen Dozenten geklärt werden.

    B.A.-Arbeit anmelden

    Ich möchte meine B.A.-Arbeit anmelden. Wie genau läuft das ab?

    Zunächst sollten Sie sich einen Professor (Erstprüfer) für die Betreuung und Bewertung Ihrer Arbeit aussuchen und mit ihm das von Ihnen gewählte Thema der Arbeit besprechen. Achten Sie dabei darauf, dass das Thema, die Aufgabenstellung und der Umfang Ihrer Arbeit gemeinsam so begrenzt wird, dass die vorgegebene Frist von 12 Wochen zur Bearbeitung eingehalten werden kann. Sobald Sie sich für einen Betreuer und ein Thema entschieden haben, füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur B.A.-Abschlussprüfung aus (erhalten Sie im Prüfungsamt, Bauhausstr. 11, Raum 107) und geben diesen Antrag zusammen mit Ihren Leistungsnachweisen aus dem Fachstudium (im Original), einer Auflistung der von Ihnen im Grundstudium besuchten Module sowie einer Immatrikulationsbescheinigung beim Prüfungsamt ab.

    Sollten Sie parallel zur B.A.-Arbeit noch andere Studienmodule belegen (siehe „B.A.-Arbeit“), d.h. zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer B.A.-Arbeit noch nicht alle Nachweise erbracht haben, bedenken Sie, dass Sie erst zu der mündlichen Verteidigung der Arbeit zugelassen werden, wenn alle (!) Leistungsnachweise dem Prüfungsamt vorliegen. 

    Da – bis auf Weiteres - die mündliche Verteidigungen ab dem 15. März bzw. 15. September stattfinden, sollten Sie mindestens drei Wochen vor der Verteidigung, d.h. Mitte Februar bzw. Mitte August alle Leistungsnachweise vorgelegt haben.

    Beachten Sie diese Deadlines vor allem im Hinblick auf die rechtzeitige Abgabe Ihrer schriftlichen Arbeiten, denn Sie sollten bedenken, dass Ihre Betreuer (auch Zweitprüfer) noch ausreichend Zeit benötigen, um Ihre Arbeit(en) zu lesen und zu bewerten. Vorausgesetzt, Ihr Betreuer benötigt bspw. drei Wochen für die Korrektur und Bewertung Ihrer Arbeit(en), so sollten Sie bis Mitte/Ende Januar bzw. Mitte/Ende Juli alle schriftlichen Arbeiten abgegeben haben!

    Entsprechend dieser Fristen ist es daher ratsam, Ihre B.A. Arbeit (bei einer Bearbeitung von 12 Wochen) Ende April (bei einer Verteidigung im September) bzw. Ende Oktober (bei einer Verteidigung im März) anzumelden! Mögliche Verlängerungen der Bearbeitungszeit, z.B. von 12 auf 18 Wochen sollten Sie letztlich auch in Ihrer Planung berücksichtigen.

    "Die Bachelorprüfung muss bis zum Ende des 9. Fachsemesters bestanden sein. Danach hat der Kandidat seinen Prüfungsanspruch verloren, es sei denn, er hat das Versäumnis nicht zu vertreten“ (Auszug aus der Prüfungsordnung).

    Die für das jeweilige Semester tatsächlich geltenden Anmeldefristen entnehmen Sie bitte den Aushängen oder hier!

    B.A.-Modul

    Ist das 6. Semester ausschließlich für die Erstellung der B.A.-Arbeit „reserviert“? Kann ich parallel zur B.A.-Arbeit noch andere Studienmodule belegen?

    Während der Erstellung der Arbeit werden Sie noch ein, die B.A.-Arbeit begleitendes Modul belegen, eine Art Kolloquium, in dem Themen aus den einzelnen B.A.-Arbeiten vorgestellt und besprochen werden. Darüber hinaus ist es möglich, weitere Studienmodule zu belegen. Es ist aber empfehlenswert, sich im 6. Semester weitestgehend auf die B.A.-Arbeit zu konzentrieren. Bedenken Sie zudem, dass vor der mündlichen Verteidigung alle Leistungsnachweise vorliegen müssen (siehe „B.A.-Arbeit anmelden“).

    Berechnung der Abschlussnote

    Wie berechnet sich meine Abschlussnote auf dem Zeugnis?

    Die genaue Berechnung können Sie in der Prüfungsordnung nachlesen.
    Hier ganz kurz: In die B.A. Note gehen zu gleichen Teilen die Ergebnisse des B.A.-Moduls - B.A. Arbeit (75%) und B.A. Verteidigung (25%) - und die Ergebnisse aus dem Fachstudium ein. Die Noten aus dem Grundstudium werden demnach nicht in die B.A. Note eingerechnet (Sonderfall Studienprogramm EMK).

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