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Bewerbung
Medienkultur (MK) - Bachelor of Arts
Für den Bachelor-Studiengang Medienkultur gibt es seit WS 2012/13 ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Die fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird anhand der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung beurteilt.
Studienbeginn: zum Wintersemester
Ablauf der Eignungsfeststellung:
Gegenstand der zweistufigen Eignungsfeststellung ist neben der Hochschulzugangsberechtigung der Nachweis einer besonderen fachspezifischen Eignung.
In der 1. Stufe werden bewertet:
- Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur (max. 55 Punkte)
- Der Durchschnitt aus den Fachnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Geschichte (max. 10 Punkte)
- Eine evtl. studiengangspezifische Berufsausbildung oder einschlägige Berufstätigkeit (max. 5 Punkte) (Hierzu zählen u.a. Ausbildung und Berufsqualifikation in/zum: Journalismus und Redaktionstätigkeit in Hörfunk, Print, Fernsehen, Online; Verlagswesen; Filmproduktion, Filmverleih und Filmförderung; Kulturmanager; Öffentlichkeitsarbeit; Bibliothekar; Mediengestalter; Werbekaufmann/frau; kaufmännische Verwaltung im Bereich der Massenmedien/Kultur)
Um an der 2. Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens teilnehmen zu können, muss eine Mindestpunktzahl von 45 erreicht sein.
In der 2. Stufe werden bewertet:
- Ein in deutscher Sprache verfasstes, zweiseitiges (DIN A4) Motivationsschreiben (max. 30 Punkte)
Die Kriterien und die Wichtung für die Bewertung des Motivationsschreibens sind:
- Spezifische Begründung des Wunsches, im Studiengang Medienkultur an der Fakultät Medien der Bauhaus-Universität Weimar ein Studium aufzunehmen (max. 15 Punkte)
- Medienfachbezug (max. 7,5 Punkte)
- Beschreibung studiengangadäquater Berufsziele (max. 7,5 Punkte)
Die besondere fachspezifische Eignung für den Bachelor-Studiengang Medienkultur ist nachgewiesen, wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren mit einer Mindestpunktzahl von 75 der insgesamt 100 zu vergebenden Punkte bestanden haben.
Bewerbung zur Eignungsfeststellung:
Für die Teilnahme an der Eignungsfeststellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsformular für den Bachelor-Studiengang Medienkultur
- Ein tabellarischer Lebenslauf (muss als pdf-Dokument ins Portal hochgeladen werden)
- Eine beglaubigte Kopie des zuletzt erlangten Schulzeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung) oder ein von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- Evtl. Nachweis über eine studiengangspezifische Berufsausbildung oder einschlägige Berufstätigkeit
- Ein zweiseitiges (DIN A4) Motivationsschreiben (muss als pdf-Dokument ins Portal hochgeladen werden)
Eine Bewerbung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Die Unterlagen sind vollständig auf dem Postweg zu richten an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Eignungsfeststellung ist der 15. Juli des laufenden Jahres, d.h. die Unterlagen müssen bis zum 15. Juli an der Bauhaus-Universität Weimar vorliegen (Ausschlussfrist).
Immatrikulation:
Die Immatrikulation im Studiengang Medienkultur kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden im Anschluss an die 2. Stufe des Eignungsverfahrens verschickt, voraussichtlich Anfang August. Die Feststellung der Eignung gilt nur für das Jahr, in dem das Eignungsfeststellungsverfahren absolviert wurde.
Wenn Sie die Eignungsfeststellung bestanden haben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an das Studierendenbüro:
- Kopie des Eignungsfeststellungsbescheides
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung: Falls gesetzlich versichert, inkl. der dazugehörigen Meldeformulare der Krankenkasse; falls privat versichert, inkl. der Befreiung von der gesetzlichen KK
- Kopie des Einzahlungsbeleges über den Semesterbeitrag
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben
Anschrift:
Bauhaus-Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September des laufenden Jahres. Nach erfolgter Immatrikulation schickt Ihnen das Studierendenbüro die Studienunterlagen zu.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Fachstudienberatung Medienkultur.
Gemeinsames Studienprogramm Europäische Medienkultur (EMK), Bachelor of Arts/Licence en Information-Communication
Für das Studienprogramm Europäische Medienkultur gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Ihre fachliche Eignung wird anhand der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung beurteilt.
Nähere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie auf der Webseite der Europäischen Medienkultur.
Bewerbungsschluss: 15. Juli des laufenden Jahres
Immatrikulationsfrist: 30. September des laufenden Jahres
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an unsere Fachstudienberatung.
Kulturwissenschaftliche Medienforschung (KWMF)
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein über dem Durchschnitt liegender Abschluss Bachelor of Arts im Studiengang Medienkultur oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als fachlich einschlägig anerkannter erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Als fachlich einschlägig gelten insbesondere im Hauptfach belegte Studiengänge der Kulturwissenschaft, der Medienwissenschaft sowie andere Studiengänge mit Medienbezug nach Einzelfallprüfung. Andernfalls sind durch den Prüfungsausschuss vom Bewerber zu erbringende Zusatzleistungen festzulegen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht in diesem Falle nicht.
Der Studienbewerbung ist ein Motivationsschreiben im Umfang von ca. 3-4 Seiten beizufügen. Dieses Motivationsschreiben umfasst zum einen eine Übersicht über den bisherigen wissenschaftlichen und beruflichen/praxisbezogenen Ausbildungsverlauf, wie beispielsweise absolvierte medienbezogene Projekte und/oder Praktika, Auslandserfahrungen während des Erststudiums, studentisches Engagement und/oder wissenschaftliche Betätigungen. Alle Tätigkeiten sind nachzuweisen. Daran anknüpfend sollen zum anderen die persönlichen zukünftigen Perspektiven mit Bezug auf die Schwerpunkte des Studiums dargestellt werden.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 31. August des laufenden Jahres
und für das Sommersemester: 15. Februar des laufenden Jahres
Immatrikulationsfrist für das Wintersemester: 30. September des laufenden Jahres
und für das Sommersemester: 31. März des laufenden Jahres
Gemeinsames Studienprogramm European Film and Media Studies (EFMS), Master of Arts
Das Master-Studienprogramm European Film and Media Studies kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Die Einschreibung ist an allen drei beteiligten Universitäten möglich.
Zulassungsbedingungen sind (a) ein über dem Durchschnitt liegender erster berufsqualifizierender Universitätsabschluss eines EU-Mitgliedstaates (oder vergleichbarer internationaler Abschluss) in Kultur- und Geisteswissenschaften (Licence en Sciences humaines, Bachelor of Fine Arts, Bachelor of Arts, Diplom, Maîtrise, Magister) und (b) ein Auswahlgespräch in deutscher, französischer und englischer Sprache. Das Auswahlgespräch dient der Überprüfung Ihrer Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch und Englisch. Der Nachweis durch Sprachzertifikate ist nicht notwendig. Darüber hinaus wird interkulturelle Kompetenz erwartet: wie bspw. Kenntnisse über die beteiligten Länder, Erasmus-Erfahrungen im absolvierten Bachelor-Studiengang sowie zertifizierte Praktika und Sprachaufenthalte.
Die Bewerbung um einen Platz im Studienprogramm EFMS muss fristgerecht an eine der drei Partnerhochschulen gesandt werden.
Der Bewerbung beizufügen sind:
Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des vorausgegangenen Studiengangs und ein dreiseitiges Motivationsschreiben, in dem Studien- und Forschungsinteressen erkennbar werden (bitte keine reine Verbalisierung des Lebenslaufes). Es soll beispielsweise auf absolvierte medienbezogene Projekte und/oder Praktika, Auslandserfahrungen während des Erststudiums, studentisches Engagement und/oder wissenschaftliche Betätigungen eingegangen werden. Alle Tätigkeiten sind nachzuweisen. Daran anknüpfend sollen zum anderen die persönlichen zukünftigen Perspektiven mit Bezug auf die Schwerpunkte des Studiums dargestellt werden.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester 15. Juni des laufenden Jahres
Immatrikulationsfrist: 1. September des laufenden Jahres
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an unsere Fachstudienberatung.
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