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Bewerbung
Medieninformatik - Bachelor of Science
Der Bachelorstudiengang Medieninformatik kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Das Studium ist als konsekutives Bachelor-/Master-Programm aufgebaut. Es gibt keine Zulassungsbeschränkung. Ihre Bewerbung können Sie bis Ende September des laufenden Jahres online bei uns einreichen.
Immatrikulationsfrist: 30. September des laufenden Jahres
Bewerbungen nach Ablauf dieser Frist werden akzeptiert, solange Studienplätze verfügbar sind.
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Computer Science and Media - Master of Science
Der englischsprachige Master-Studiengang Computer Science and Media kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester begonnen werden. Ihre Bewerbung können Sie bis Ende März bzw. Ende September des laufenden Jahres online bei uns einreichen.
Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 31. März
und für das Wintersemester: 30. September des laufenden Jahres
Bewerbungen nach Ablauf dieser Frist werden akzeptiert, solange Studienplätze verfügbar sind.
Zur Online-Bewerbung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Abschluss Bachelor of Science mit mindestens der Note „gut" im Studiengang Medieninformatik oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als fachlich einschlägig anerkannter erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Als fachlich einschlägig gelten im Hauptfach belegte Studiengänge der Medientechnik, der Medieninformatik und der Informatik sowie andere technischwissenschaftliche Studiengänge mit Medienbezug.
NACHWEIS VON ENGLISCHEN SPRACHKENNTNISSEN
Bei Fragen zu Ihren Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an: johanna.theuerkauf(at)uni-weimar.de
Für deutschsprachige Studienbewerber gilt:
Das Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) können Sie für die Sprache Englisch nachweisen durch:
• die Vorlage Ihres Abiturzeugnisses, mit dem Englischunterricht über mindestens 6 Jahre (ab Klasse 7) bis zum Abschluss (Abitur) nachgewiesen wird. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens die Note 2 (gut) bzw. 10 Punkte sein;
oder
• die Vorlage eines Nachweises über ein erfolgreich abgeschlossenes englischsprachiges Bachelor-Studium.
Können Sie Ihre Englischkenntnisse nicht auf diese Art und Weise nachweisen, legen Sie bitte eines der folgenden Sprachzertifikate vor, das nicht älter als zwei Jahre sein darf (vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung):
Sprachzertifikate Englisch | Ergebnis/Niveau | Organisation |
TOEFL: Test of English as a foreign language | Mind. 80 Pkt. | |
IELTS: International Englisch Language Testing System | Mind. Note 6,0 IELTS | |
English for Speakers of other languages (ESOL) (Cambridge University) | First Certificate in English (FCE) | |
TELC: The European Language Certificate | B 2 | Tochterunternehmen des deutschen Volkshochschulverbandes |
Für internationale Studienbewerber gilt:
Das Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) können Sie für die Sprache Englisch nachweisen durch:
• die Vorlage eines Nachweises über ein erfolgreich abgeschlossenes englischsprachiges Bachelor-Studium.
Können Sie Ihre Englischkenntnisse nicht auf diese Art und Weise nachweisen, legen Sie bitte eines der folgenden Sprachzertifikate vor, das nicht älter als zwei Jahre sein darf (vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung):
Sprachzertifikate Englisch | Ergebnis/Niveau | Organisation |
TOEFL: Test of English as a foreign language | Mind. 80 Pkt. |
|
TOEFL: paper based (310-677 Pkt.) | Mind. 550 Pkt |
|
TOEFL: computer based (0-300 Pkt.) | Mind. 213 Pkt. |
|
IELTS: International Englisch Language Testing System | Mind. Note 6,0 IELTS | |
English for Speakers of other languages (ESOL) (Cambridge University) | First Certificate in English (FCE) |
|
TELC: The European Language Certificate | B 2 | Tochterunternehmen des deutschen Volkshochschulverbandes |
Studienberatung
Sollten Sie Fragen und Anregungen zum Studiengang und Bewerbungsprozess haben, zögern Sie nicht, sich direkt an die Professoren zu wenden.
Zur Fachstudienberatung gelangen Sie hier.
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