Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Immatrikulation

Wenn Sie eine Zulassung für ein reguläres Studium an der Bauhaus-Universität erhalten haben, müssen Sie zur Immatrikulation eine erfolgreich abgelegte akkreditierte DSH-2 (oder eine äquivalente Prüfung) nachweisen. Ausnahmen sind die englischsprachigen Studiengänge und -programme.

Sie können diese Prüfung im Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität ablegen oder sich dort Ihr Zertifikat anerkennen lassen.

Der Erwerb der bis zu diesem Zeitpunkt geforderten Sprachkenntnisse liegt in Ihrer Verantwortung. Alle Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden. Die Nachweise müssen zudem übersetzt vorliegen, falls sie nicht auf deutsch oder englisch verfasst wurden.

Hinweis:
Studierende, die über ein Austauschprogramm (z.B. ERASMUS) nach Weimar kommen, müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen.

 

Zuletzt geändert: 15.11.2010
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