Krankenversicherung
In Deutschland gibt es für Studenten eine so genannte Krankenversicherungspflicht. Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Alle Studierenden müssen bei der Einschreibung an der Hochschule eine gültige Krankenversicherung nachweisen, die das ganze Semester gültig ist (1. September bis 28. Februar für das Wintersemester und 1. März bis 31. August für das Sommersemester)
Alle Studierenden müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine studentische Krankenversicherung abschließen. Zurzeit kostet diese Versicherung ca. 60 Euro im Monat.
Ausgenommen hiervon sind:
- Studierende, die älter sind als 30 Jahre
- Studierende, die bereits das 14. Semester abgeschlossen haben
- Doktoranden
Diese Studierenden müssen eine private Versicherung abschließen oder sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall sind die Monatsbeiträge höher als bei der studentischen Versicherung. Die monatlichen Beiträge der privaten Versicherung variieren je nach Angebot und Anbieter.
Studierende aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Kroatien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Tunesien, der Türkei und den ehemaligen Staaten Jugoslawiens müssen keine Krankenversicherung abschließen. Sie müssen nur die EHIC (European Health Insurance Card) ihrer Krankenversicherung mitbringen.
Private Krankenversicherung
Internationale Studierende mit einer privaten Versicherung aus ihrem Heimatland müssen eine Bestätigung in Englisch oder Deutsch mitbringen, um nachzuweisen, dass die Krankenversicherung ihres Landes alle anfallenden Kosten übernimmt, einschließlich einer eventuellen Rückführung. Eine Reiseversicherung ist nicht ausreichend.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, müssen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dann können Sie allerdings für Ihre gesamte Studienzeit in Deutschland keine gesetzliche Krankenversicherung mehr abschließen.
Medizinische Versorgung
Um über die Krankenversicherung eine medizinische Versorgung zu erhalten, müssen Sie ihre Versicherungskarte jeweils zu Beginn des Quartals beim Arztbesuch vorweisen. Beim ersten Arztbesuch im jeweiligen Quartal muss eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro in bar gezahlt werden.
Bei Notfällen oder an Wochenenden und Feiertagen müssen Sie beim Arzt nochmals 10 Euro in bar bezahlen.
Medikamente
Medikamente erhält man in Apotheken. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten muss man zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen. Dies hängt von dem Preis des Medikamentes ab.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Zuletzt geändert: 12.08.2010
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