Sprachkenntnisse

Für jeden Studiengang der Bauhaus-Universität regelt die Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Kenntnisse der Deutschen Sprache und weiterer Sprachen.

Zur Information: www.sprachnachweis.de

Hinweis: Falls Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse* nicht nachweisen können, kann eine bedingte Zulassung erfolgen. Mit der bedingten Zulassung können Sie ein Visum zur Absolvierung von Sprachkursen in Deutschland erhalten. Solche Kurse bietet auch das Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar an.

*Erläuterungen zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)

 

Zuletzt geändert: 12.08.2010
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite

Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.