Amtliche Beglaubigung von Kopien
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie kann in der Bundesrepublik Deutschland durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien, die Gerichte, Notare. Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es eventuell zu Schwierigkeiten kommen; in diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.
Schulen und staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von Ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt:
- die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und
- die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden.
Eine Kopie einer beglaubigten Kopie muss immer erneut amtlich beglaubigt werden.
Originalzeugnisse
Originalzeugnisse bitte grundsätzlich nicht per Post verschicken; die Universität haftet nicht für Verlust oder Beschädigung unverlangt eingesandter Dokumente.
Zuletzt geändert: 12.08.2010
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