Nach der Ankunft in Weimar

 

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen nach der Ankunft einige Behördengänge erledigt sowie Anträge gestellt werden:

Krankenversicherung

Alle immatrikulierten Studenten müssen einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Der Beitrag beläuft sich monatlich auf ca. 70,- EUR. Die Krankenkasse stellt Ihnen eine Versicherungsbescheinigung aus, die Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Für Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, ist eine freiwillige oder private Krankenversicherung abzuschließen (zum Beispiel: www.auslandsversicherung.de – comfort class). Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen schließen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Arznei- und Heilmittel sowie Krankenhausaufenthalt ein. In einigen Fällen müssen Zuzahlungen geleistet werden.

EU-Studenten:
Bei Vorlage der EU Health Insurance Card (EHIC) oder der provisorischen Ersatzbescheinigung ist ein direkter Arztbesuch möglich, ein Beitritt zur gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist nicht notwendig.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Adresse: Schwanseestraße 17, Erdgeschoss

Öffnungszeiten:
Montag 9 -12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 -15 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr

Sofort nach Einzug ins Studentenwohnheim oder eine Wohnung muss die neue Adresse in Weimar angemeldet werden. In Deutschland ist dem städtischen Einwohnermeldeamt jeder Wechsel des Wohnsitzes spätestens eine Woche nach dem Umzug mitzuteilen. Das Einwohnermeldeamt stellt auch die Lohnsteuerkarte aus, die notwendig ist, falls eine Arbeit aufgenommen wird.

Benötigte Dokumente:

  • Studentenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Pass
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (Stipendium, Bürgschaft oder Kontoauszug)

Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Weimar (nicht für EU-Studenten)

Adresse: Schwanseestraße 17, Erdgeschoß links

Frau Perlich (Länder A-N), Zimmer 33, Tel.: 0 36 43/76 23 79
Frau Graemot (Länder O-Z), Zimmer 31, Tel.: 0 36 43/76 23 68

Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr

Benötigte Dokumente:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Pass
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (Stipendium, Bürgschaft oder Kontoauszug)
  • 2 Passbilder
  • von allen Dokumenten eine Kopie


Einige Anträge müssen auch in der Universität gestellt werden:

Antrag auf thoska (Studentenausweis als Chipkarte):
Information zur Chipkarte „thoska“: www.uni-weimar.de/thoska
Thoskabüro: Campus.Office, Geschwister-Scholl-Str. 15
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 09.00–11.30 Uhr und 12.30–17.00 Uhr

Bibliotheksausweis
Chipkarte oder Bibliothekskarte (in der Bibliothek erhältlich),
Adresse Steubenstraße 6/8.
weitere Infos

Login für Computerpools der Bauhaus-Uni
Ansprechpartnerin Petra Thiersch
Servicezentrum für Computersysteme und -kommunikation,
Adresse: Steubenstraße 6a (Eingang: Brauhausgasse, 2.Etage)
weitere Infos

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Zuletzt geändert: 30.06.2011
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