Internationalisierung
Beschwerdemanagement
Nota bene: Ab sofort übernimmt die Funktion der Ombudsperson Herr Prof. Friedrich Balke, Prorektor für Studium und Lehre. Die Vertretung für Prof. Balke übernimmt Frau Dr. Muriel Helbig, Leiterin im Dezernat Internationale Beziehungen. Mehr Informationen über die Ombudsperson für internationale Studierende an der Bauhaus-Universität Weimar finden Sie hier.
Im Rahmen der Einführung des Nationalen Kodex für das Ausländerstudiums benennt die Hochschule eine Stelle - die sogenannte Ombudsperson - bei der internationale Studierende bei der Nichteinhaltung dieses Kodex beschweren und Abhilfe ersuchen können. Probleme und Beschwerden können oftmals bereits in persönlichen Gesprächen zwischen den Beteiligten gelöst werden. Für die Fälle, in denen jedoch ein Vermittler zwischen einzelnen Studierenden einerseits und Lehrenden, Prüfern oder der Verwaltung andererseits notwendig ist, wird eine neutrale Person zur Verfügung stehen, an die sich internationale Studierende im Konfliktfall wenden können. Bei begründeten Beschwerden darf das abschließende Urteil nicht derjenigen Stelle überlassen bleiben, gegen die sich diese Beschwerden richten.
Das Recht des Beschwerdeführers Widerspruch gegen Verwaltungsakte der Hochschule einzulegen oder in entsprechenden Fällen den Rechtsweg zu den Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichten zu beschreiten, bleibt hiervon unbenommen.
Sollten Streitigkeiten nicht innerhalb der Hochschule beigelegt werden können, haben internationale Studierende die Möglichkeit, sich an eine gemeinsame Vermittlungstelle zu wenden, die bei der HRK eingerichtet wird.

Zuletzt geändert: 31.01.2011
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