Informationen zur Gestaltung von Kooperationsverträgen
Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zur Gestaltung bei Kooperationsverträgen mit internationalen Partneruniversitäten. Gern schicken wir Ihnen ein Muster zu und sind bei Ausgestaltung behilflich. Bitte füllen Sie dafür die Kooperationsanfrage aus und schicken Sie diese an uns.
Typen von Verträgen (Auswahl):
- Partnerschaftsverträge auf Ebene der gesamten Hochschule
- Partnerschaftsverträge auf Ebene der Fakultät/des Instituts
- Verträge hinsichtlich bestimmter Aktivitäten
- Studierendenaustausch
- Double/Joint Degrees
- Cotutelle
Nota bene ERASMUS: Verträge sind hochstandartisiert. Alle anderen Verträge werden individuell ausgehandelt. Das DIB stellt Ihnen entsprechende Vertragsmuster zur Verfügung.
Formen der Absprache (Auswahl):
- Letter of Intent: Absichtserklärung
- Memorandum of Understanding (MoU): Dokumentation des ernsthaften Willens, ggf. werden weitere Schritte vereinbart
- Rechtsverbindlicher Vertrag
- Rahmenvertrag: Grundlage für Zusammenarbeit und kann weiter ausgestaltet werden
- konkrete Absprache zu Studierenden-, Dozentenaustausch; Forschung, etc.
Verträge
- Bedürfen der Schriftform
- Es besteht kein Typenzwang: die Bezeichnung hat nur Indizwirkung; bedeutend ist Inhalt
- Verpflichtung entsteht nur mit gegenseitigem Vertragspartner
- Kein Verstoß gegen Bund- und Landesrecht
Inhalte der Verträge (obligatorisch)
- Präambel/Rubrum: „good-will“ wird bekundet, Vertragsgeschichte dargestellt
- Vertragspartner
- Vertragsgegenstand
- Übernahme von Kosten, Umgang mit Kosten, Studiengebühren
- Absprachen zu Änderungen
- Vertragsdauer sowie Befristung
- Kündigungsfrist
- Ausfertigung (Anzahl der Originale)
- Salvatorische Klausel
- Gesamtkoordination, Projektkoordination
- Unterschrift, Siegel
- Datum
Weiterer Inhalt (je nach Gegenstand des Vertrages):
- Arbeitsplätze mit Infrastruktur
- Anerkennung, Dokumentation der Leistungen
- Auswahlverfahren
- Bedingungen und Vorbehalte
- Finanzielle Unterstützung (z.B. bei Forschung)
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Krankenversicherung
- Patentrechte
- Prüfungsmodalitäten
- Status
- Stipendien, Teilstipendien
- Studienprogramm
- Unterbringung
- Zeitplan
- Zugang zu Bibliothek
- Zulassung (an einer Univ. oder beiden)
Formatvorschriften
- Seitenzahlen einfügen (im Format Seite 1/4)
- Die Unterschriften müssen direkt an den letzten Absatz des Vertrages anschließen und dürfen nicht auf einem extra Blatt angehängt werden.
- Verträge dürfen in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden
- Die Verträge sollten in einer Sprache abgefasst sein, um Übersetzungsfehler zu vermeiden
- Mehrsprachige Übersetzungen wie z.B. deutsch-portugiesisch sind nicht möglich
Zuletzt geändert: 21.05.2012
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite
Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.
- Kontakt |
- Detailsuche |
- Sitemap ||
deutsch | english

