Bildungskredit
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei BAföG-geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z.B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Studiengebühren. Damit die Kreditkonditionen besonders günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden Deutschen Ausgleichsbank eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für den Auszubildenden. Für Studierende, die häufig keine Sicherheiten stellen können, wird hierdurch ein Angebot geschaffen, dass auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle (Quelle: www.bmf.de).
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 300 € ausgezahlt und kann für 3-24 Monate bewilligt werden. Die Rückzahlung erfolgt mit einer Frist von vier Jahren nach der ersten Auszahlung in Raten von monatlich 120 €.
Komplette Informationen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Zuletzt geändert: 15.11.2010
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