Anerkennung von Studienleistungen

Der Transfer von Studienleistungen im ERASMUS-Programm wird durch das European Credit Transfer System (ECTS) geregelt. Seine Anwendung erleichtert die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erheblich,
ie nach § 21 (7) Thüringer Hochschulgesetz auch bisher grundsätzlich möglich war.

Das ECTS setzt europäische Standards u. a. für die Modularisierung von Studiengängen, die Vergabe von Leistungspunkten, deren Akkumulation und Transfer an andere Hochschulen, die Inhalte und Form des Kurskatalogs und ECTS-Informationspakets und gibt eine einheitliche Notenskala vor. Dadurch soll u. a. erreicht werden, dass Sie trotz eines Teilstudiums im Ausland ohne zusätzliche Hochschulsemester in der Regelstudienzeit abschließen können. An der Bauhaus-Universität Weimar wird ECTS für das Austauschstudium angewandt.

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Learning Agreement

Das Learning Agreement (Formular) ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Fakultät an der Bauhaus-Universität Weimar und der gastgebenden Fakultät bzw. Hochschule. Darin wird vereinbart, welche anrechenbaren Studienleistungen Sie in welchem Umfang im Ausland erbringen wollen, dass Ihre Fakultät diese Leistungen anrechnen wird, und die Gasthochschule erklärt, dass Ihr Studienplan (mit oder ohne Veränderungen) realisierbar ist.

Das im Geltungsbereich von ERASMUS verwendete Formular sieht eine tabellarische Liste der von Ihnen an der Partnerhochschule zu belegenden Module/Fächer oder Projekte vor, die auch die dabei zu erlangenden Leistungspunkte (Credits) enthält. Richtwert sind 30 CP pro Semester.
Für den Transfer der im Ausland (nur EU) erzielten Noten ist die Umrechnungstabelle hilfreich.

Die Vorbereitung des Lernabkommens ist für Sie mit einigem Aufwand verbunden, weil Sie sich schon vor Antritt des Teilstudiums intensiv mit dem Kurskatalog bzw. Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule beschäftigen und die Angebote auswählen müssen, die in Abstimmung mit dem hiesigen Studienplan nach der Rückkehr anerkannt werden sollen. Dabei sind Sie auf die Vollständigkeit und Aktualität der Websites bzw. gedruckte Informationsmedien der Hochschulen angewiesen.

Sollte das aktuelle Kursangebot nicht rechtzeitig vorliegen, können Sie sich Ihren Studienplan für das Learning Agreement auch aus dem Verzeichnis des laufenden oder vorherigen Semesters zusammenstellen und durch den Fachbereichskoordinator bzw. Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Fak. B, M) bestätigen lassen. Sich vor Ort ergebende Abweichungen werden dann später auf der Rückseite des Lernabkommens vermerkt und durch den Fachbereichskoordinator der Gasthochschule bestätigt. Eine Kopie des Learning Agreements ist im International Office zu hinterlegen.

Transcript of Records

Auf einem solchen oder ähnlichen Formular werden Ihre Studienleistungen von der Gasthochschule dokumentiert und in ECTS-Credits bemessen. Erreichte Noten sollen sowohl im jeweiligen nationalen wie im ECTS-Format festgehalten werden. Learning Agreement und Transcript of Records müssen selbstverständlich inhaltlich übereinstimmen.

Wichtiger Hinweis: Transcripts werden von vielen Hochschulen erst nach Abreise der Austauschstudierenden ausgefertigt und an unser International Office gesandt. Wird Ihnen dieses Dokument bei der Abmeldung also nicht ausgehändigt, fragen Sie bitte im darauffolgenden Semester bei uns nach, ob es inzwischen eingegangen ist.

 

Zuletzt geändert: 12.08.2010
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