Visum
In den verschiedenen Gastländern ist das Aufenthaltsrecht für Ausländer unterschiedlich geregelt, demzufolge auch für Studierende im Teilstudium. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
In der Regel können Sie in die meisten Staaten visafrei einreisen (Touristeneinreise) und dann ein Visum für das Studium beantragen (Aufenthaltsdauer länger als 3 Monate). Beachten Sie, dass ein Wechsel des Aufenthaltsgrundes (von der Touristeneinreise zum Studium) jedoch nicht immer möglich ist, ggf. wird von den Behörden zur Beantragung sogar eine Ausreise aus dem Gastland gefordert.
Zur Beachtung:
- In folgende Länder ist beispielsweise eine visafreie Einreise nicht möglich: Russische Föderation, Syrien, Vietnam, Usbekistan.
- In folgende Länder sollten Sie nur mit einem gültigen Visum für das Studium einreisen: USA, Kanada, Südkorea, Australien, Japan.
Für diese Länder erhalten Sie Informationen und Bescheinigungen von Ihrer Gasthochschule, mit denen Sie das Visum bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat beantragen können. Dazu können unter anderem folgende Papiere/Unterlagen benötigt werden:
- Gültiger deutscher Reisepass
- Passbilder
- Nachweis über die Finanzierung des Studiums (z.B. Stipendiennachweis, BAföG-Bescheid, Nachweis durch Bürgschaft der Eltern, Nachweis durch vorhandenes Barvermögen - Kontoauszug)
- Krankenversicherung mit ausreichender Deckung entsprechend den Vorschriften der Gasthochschule bzw. des Gastlandes
- Zulassung an der Gastuniversität
- Nachweis der Wohnung (Mietvertrag)
Diese Nachweise sollen möglichst in der jeweiligen Landessprache oder in Englisch vorgelegt werden. Planen Sie nicht zu kurze Terminabläufe, das kann auch erhöhte Visa-Gebühren mit sich bringen.
- Seit dem 11. September sind die Einreise- und Visabestimmungen ständig verschärft worden und unterliegen häufigen Veränderungen. Informieren Sie sich daher unter www.us-embassy.de über den aktuellen Stand. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum in die USA, die Umwandlung in ein J-1-Studentenvisum ist nicht möglich!
- Zum Zwecke des Studiums wird in den Staaten mit visafreier Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Das freie Aufenthaltsrecht als Tourist (3 Monate nach dem Schengener Abkommen) reicht für diesen mehrmonatigen Aufenthalt nicht aus. Die jeweils erlassenen Meldegesetze regeln dies recht unterschiedlich, auch die dazu erforderlichen Papiere/Unterlagen (siehe oben). In vielen Ländern der Europäischen Union erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer aus Staaten der EU zum Studium. Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden in Ihrem Gastland vor Ort.
- Ihre Anmeldung sollte innerhalb des 1. Monats des Teilstudiums erfolgen.
Zuletzt geändert: 15.11.2010
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