Krankenversicherung

Krankenversicherung

Für die verschiedenen Zielländer existieren ungleiche Regelungen; zusätzliche Unterschiede sind durch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherer gegeben. Informieren Sie sich umfassend bei Ihrer Krankenversicherung über den bestehenden Versicherungsschutz und die Notwendigkeiten der Erweiterung und Ergänzung. Lassen Sie sich gegebenenfalls die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Ihren längeren Aufenthalt im Ausland schriftlich bestätigen.

Zur Beachtung:

  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung reicht für Ihr Auslands-Teilstudium nicht aus. Sie hat vorrangig ergänzenden Charakter, z.B. für den Rücktransport nach Deutschland.
  • Der allgemeine gesetzliche Krankenversicherungsschutz umfasst die Länder der Europäischen Union. Sie benötigen dazu die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), die seit Juni 2004 in der Europäischen Union schrittweise eiingeführt wird. Für Sie als mitversicherte Familienmitglieder gilt hier allerdings die Altersgrenze von 26 Jahren. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
  • In Ihrem Gastland müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Ihr Krankenversicherungsschutz ausreicht (z.B. bei gesetzlichen Krankenkassen). In den Ländern gibt es dazu sehr unterschiedliche Bestimmungen. Fragen Sie bei dem zuständigen Büro Ihrer Gastuniversität nach (International Office, SOCRATES-Office u.a.).
  • Für die Länder in Osteuropa, in Asien und Übersee ist die entsprechende Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erforderlich. Zu beachten sind hier die betreffenden Einreisebestimmungen der einzelnen Länder (z.B. Absicherungshöhe in den USA 1996: 50.000 $ pro Unfall oder Krankheit). Hier muss mit einer finanziellen Belastung von bis zu 50 €/Monat gerechnet werden. Im Auslandsamt können Sie dazu eine zusätzliche Information einholen.
  • An britischen Hochschulen eingeschriebene Studierende - also auch Ausländer, wenn sie länger als 6 Monate in Großbritannien studieren - können den National Health Service in Anspruch nehmen. Auskunft dazu geben die zuständigen Stellen an den Gasthochschulen.
  • In Frankreich können deutsche Studierende der Zusatzversicherung ("Mutuelle") zur Pflichtversicherung beitreten, da diese dort einen geringeren Leistungsumfang bietet.
  • Private Krankenversicherungen gelten häufig weltweit. Einige wenige Tipps können Sie im International Office erhalten, ansonsten müssen Sie sich bei den Versicherungen direkt oder bei entsprechenden Maklern informieren.


Unfall- und Haftpflichtversicherung

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Zuletzt geändert: 15.11.2010
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