Annahme und Vorbereitung

Die Auswahlergebnisse werden ohne Darlegung der Entscheidungsgründe durch Aushang des International Office bekannt gegeben. In Einzelfällen werden Nachrückkandidaten benannt, die automatisch auf die freiwerdenden Plätze gesetzt werden.

Hinweis:

  • Ein Tausch von Studienplätzen ist nach der Auswahl nicht zulässig.
  • Eine nachträgliche Aufnahme in die Austauschliste ohne Nominierung durch die Fakultät ist nicht möglich, auch wenn nicht alle Plätze vergeben wurden.

Bis spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Auswahlergebnisse müssen Sie durch Unterschriftsleistung im International Office die Annahme des Austauschplatzes erklären. Bei Nichtannahme bzw. Nichteinhaltung der Annahmefrist wird der Platz an einen Nachrückkandidaten weitergegeben bzw. wird die Nominierung hinfällig.
Diese Annahmeerklärung ist zugleich die Grundlage für:

  • die offizielle Mitteilung an die Partnerhochschule (Nominierung),
  • die Zahlung des Mobilitätszuschusses.

Ein späterer Rücktritt kann dazu führen, dass keine Nachrückkandidaten mehr benannt werden können, der Platz also für das laufende Studienjahr verloren geht.

Mit der Annahme des Studienplatzes erhalten Sie eine Mappe mit Informationen und Formularen Ihrer zukünftigen Gasthochschule,

  • Bewerbungs-/Anmeldeformulare für das Teilstudium,
  • Bewerbungs-/Anmeldeformular für eine Unterkunft,
  • Bewerbungs-/Anmeldeformular für Sprachkurse,
  • Formulare zum Transfer von Studienleistungen.
  • Ansprechpartner an der Gasthochschule: Das zuständige Büro der Administration (International Office) und zuständiger fachlicher Ansprechpartner (meist auf Fakultätsebene).

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nicht immer auf dem neuesten Stand sein können, da das International Office auf entsprechende Information der Partnerhochschulen angewiesen ist.

Zunehmend stellen unsere Partnerhochschulen diese Formulare auch im Internet bereit. Die Webadressen erfahren Sie über die Seite Partnerhochschulen.

Nach der Annahmeerklärung und der Übergabe des Informationspakets tragen Sie selbst die Verantwortung für die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrer künftigen Gasthochschule. Senden Sie die Anmeldeformulare und - falls gefordert - Ihr Portfolio selbständig und rechtzeitig an das zuständige International Office. Beachten Sie dabei die möglicherweise sehr früh liegenden Bewerbungstermine (bei einigen skandinavischen Hochschulen bereits Mitte April).

Achten Sie auch auf mögliche grundsätzliche Unterschiede im Ablauf des Studienjahres an Ihrer zukünftigen Gasthochschule:

  • Beginn des Studienjahres beispielsweise in den USA und in Skandinavien bereits in der 2. Augusthälfte.
  • Beginn des Studienjahres in Australien im Februar/März. Vorsicht: In Australien läuft während unseres Sommersemesters das Wintersemester und umgekehrt!
  • Abweichende Einteilung des Studienjahres u. a. in Großbritannien und den USA (Trimester, Terms) aber auch in den Niederlanden (Beispiel: Module an der TU Delft).

Folgende weitere Schritte der Vorbereitung sollten beachtet werden:

  • Anmeldung an der Gasthochschule
  • Wohnraumbeschaffung
  • Geforderte Bescheinigungen zur Vorlage an der Gasthochschule
  • Beurlaubung oder Rückmeldung an der Bauhaus-Universität
  • Möglicherweise erforderliche Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung (Visum), z.B. in die USA.
  • Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung bei den Behörden am ausländischen Hochschulort
  • Krankenversicherung einschließlich eventuell nötiger Vorsorge-Schutzimpfungen (z.B. in Südostasien, Afrika, Australien, Süd- und Mittelamerika)
  • Learning Agreement zur Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen
 

Zuletzt geändert: 15.11.2010
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