Die Grundlagen des Austauschstudiums an der Bauhaus-Universität Weimar
Das Angebot der Bauhaus-Universität Weimar an Plätzen zum Teilstudium im Ausland beruht auf bilateralen Vereinbarungen mit den Partnerhochschulen über den Austausch von Studierenden.
- Studentenmobilität im Rahmen des Austauschprogramms der Europäischen Union ERASMUS (geförderte Austauschplätze mit Mobilitätszuschuss) und gleichgestellte Vereinbarungen mit Hochschulen in der Schweiz
- Studentenmobilität im Rahmen von bilateralen Austauschprogrammen der Bauhaus-Universität Weimar (geförderte Austauschplätze in der Regel ohne direkten Mobilitätszuschuss, verbindlich ist der Ausschreibungstext)
- Studentenmobilität im Rahmen von Internationalen Austauschprogrammen, an denen die Bauhaus-Universität teilnimmt (geförderte Austauschplätze mit und ohne direkten Mobilitätszuschuss, verbindlich ist der Ausschreibungstext)
Vorteile der Austausch-Studienplätze:
- Bewerbung und Auswahl an der Bauhaus-Universität.
- Kein Zulassungsverfahren an der zukünftigen Gasthochschule
- geregelte Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Anwendung des European Credit Transfer System (ECTS) mit ECTS-Learning Agreement und ECTS-Transcript of Records
- Finanzielle Förderung, z.B. durch Befreiung von Studiengebühren, Gewährung von Mobilitätszuschüssen, Bereitstellung von kostenfreier Unterkunft. Die verbindlichen Aussagen über die finanzielle Förderung enthält die Ausschreibung.
- Betreuung durch die Gasthochschule, z.B. kostenfreie oder kostengünstige Sprachkurs-Angebote, Beschaffung von Wohnraum.
Teilnahmeberechtigt sind alle im laufenden Semester eingeschriebenen Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar.
Die Fakultäten legen jeweils weitere Zugangskriterien fest.
Hinweise:
- Die Teilnahme am ERASMUS-Programm Studierendenmobilität ist nur einmal möglich, auch nach Hochschulwechsel.
- Stipendien anderer Institutionen (außer BAföG) schließen den Mobilitätszuschuss aus.
- Die Mindestdauer des geförderten Teilstudiums im Ausland beträgt 3 Monate, die maximale Dauer 12 Monate.
- Eine weitere Förderung ist im ERASMUS-Programm Auslandspraktikum möglich.
Ausschreibungstermin:
- Die Ausschreibung der Austauschplätze erfolgt im November/Dezember.
- Der Bewerbungstermin liegt Mitte Januar.
Ausschreibung für das Studienjahr 2011/12
Nicht vergebene Plätze werden nach Abschluss der ersten Auswahlrunde ca. 2-3 Wochen später erneut ausgeschrieben. Nach dieser zweiten Auswahlrunde ist das Verfahren abgeschlossen, auch für nicht vergebene Austauschplätze. Eine nachträgliche Bewerbung und Nominierung ist in der Regel nicht möglich.
Hinweis:
In seltenen Fällen kommen vertraglich vereinbarte Austausche nicht zustande, weil die Partnerhochschule nominierte Studierende vor allem in künstlerisch-gestalterischen Studiengängen ablehnt. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe:
- Die Kapazität in Werkstätten bzw. in Projekten/Entwürfen ist erschöpft.
- Aus dem eingesandten Portfolio wird geschlussfolgert, dass keine adäquaten Lehrangebote oder fachliche Betreuung gesichert werden können.
- Die Partnerhochschule kündigt das ERASMUS-Abkommen mit der Bauhaus-Universität während des laufenden Verfahrens.
Auf solche Entscheidungen hat das International Office keinen Einfluss.
Zuletzt geändert: 01.12.2010
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