Ins Ausland

Wegweiser ins Ausland

Die Broschüre Wegweiser ins Ausland beantwortet die wichtigsten Fragen, wenn Sie einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland planen.

An der Bauhaus-Universität Weimar haben Sie viele Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen- sei es zum Studium oder für ein Praktikum. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Ein Auslandsaufenthalt bietet Ihnen die Chance, den eigenen Horizont zu erweitern. Zusätzlich zum fachlichem Gewinn haben Sie die einmalige Möglichkeit, einen Einblick in das Leben eines anderen Volkes zu gewinnen, eine neue Kultur kennen zu lernen und Sprachkompetenz zu erlangen, die Sie auf anderem Wege kaum erreichen könnten.

Bei der Planung und Vorbereitung sind folgende Fragen von Bedeutung:

  • Wann gehe ich ins Ausland und wie lange ?
  • Welche Folgen hat das für mein Studium (akademische Anerkennung) ?
  • Muss ich mich sprachlich verbessern ?
  • Wohin gehe ich und wie erhalte ich dort einen Studienplatz ?
  • Wie finanziere ich diesen Auslandsaufenthalt ?

Eine Möglichkeit ist das Austauschstudium mit folgenden Vorteilen:

  • Bewerbung für von der Bauhaus-Universität angebotene Austauschplätze an Partnerhochschulen – weltweit.
    Auswahl und Nominierung durch die Bauhaus-Universität. In der Regel ist kein Zulassungsverfahren an der zukünftigen Gasthochschule vorgesehen.
  • Durch Vereinbarung geregelte Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
  • Finanzielle Förderung, z.B. durch Befreiung von Studiengebühren, Mobilitätszuschüsse, Bereitstellung von kostenfreier Unterkunft. Die verbindlichen Aussagen über die finanzielle Förderung enthält die Ausschreibung.
  • Betreuung durch die Gasthochschule, z.B. kostenfreie oder kostengünstige Sprachkurs-Angebote, Beschaffung von Wohnraum.

Eine alternative Möglichkeit ist das Auslands-Teilstudium als ‚free mover’ . Es unterscheidet sich  dadurch, dass sie den Studienplatz an der gewünschten Hochschule im Ausland selbst organisieren müssen (Zulassungsverfahren) und die Finanzierung weitgehend in ihren Händen liegt.

 

Zuletzt geändert: 13.12.2010
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